"Entschuldigung, wenn ich dir wehgetan habe"

TRIER. Das Landgericht Trier hat einen Transportunternehmer aus dem Kreis Daun wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der 46-Jährige hatte seine ehemalige Lebensgefährtin gewürgt, um den Namen eines vermeintlichen Nebenbuhlers zu erfahren.

Wie mag einer Frau zumute sein, der ihr langjähriger Lebensgefährte im Gerichtssaal gegenüber sitzt, der gerade zu einer empfindlichen Haftsstrafe verurteilt wurde, weil er ihr an den Hals gegangen ist? Als Schwurgerichts-Chefin Irmtrud Finkelgruen das Urteil der Kammer begründet, beginnt die 39-Jährige plötzlich leicht zu zittern, kann ihre Tränen nicht mehr zurückhalten. Ist es Ausdruck der Erleichterung, dass nun alles vorbei ist - auch das für die Nebenklägerin gewiss nicht einfache Verfahren gegen den Ex? Oder ist es auch ein wenig Erschrecken über die harte Bestrafung des einstigen Freundes? Auch hinter der 39-Jährigen, dort, wo die Angehörigen und Freunde des Angeklagten sitzen, fließen Tränen, schütteln nicht wenige ungläubig den Kopf. "Ein Skandal", meint einer später, als die Sitzung zu Ende ist. Weil die Vorsitzende Richterin weiß, wie die Sympathien im Sitzungssaal verteilt sind, spricht sie in ihrer Urteilsbegründung - ungewöhnlich genug - die Zuhörer direkt an: "Stellen Sie sich vor", sagt sie, "nicht ihr Bekannter hätte die Frau so behandelt, sondern irgendein Fremder. Der hätte sie niedergedrückt und gesagt: Geld her oder ich bringe dich um. Hätte dann irgend jemand im Publikum Zweifel daran, dass es sich hier um Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung handelt?" Für Staatsanwalt Eric Samel, Nebenklage-Vertreter Christian Peters und das fünfköpfige Gericht steht nach Abschluss der Beweisaufnahme jedenfalls fest: Es ist wohl nur dem nach einem Anruf des vermeintlichen Nebenbuhlers herbeigeeilten Vater zu verdanken, dass der 39-Jährigen an jenem Juli-Abend nicht mehr passierte. Die gewalttätigen Ausbrüche des Transportunternehmers gegenüber Frauen - Ausdruck seiner "narzisstischen Persönlichkeit" (Samel)."Es gab keine lebensbedrohliche Situation"

"Es gab keine lebensbedrohliche Situation für die Frau", meint dagegen der Verteidiger des46-Jährigen, Hans Josef Ewertz. Sein Mandant habe die ehemalige Freundin auf die Couch heruntergedrückt und sei dabei mit den Händen abgerutscht. Ewertz' Forderung: Bewährungsstrafe wegen Köperverletzung und Nötigung. "Entschuldigung, wenn ich dir wehgetan habe", sagt der in Fußfesseln auf der Anklagebank sitzende Transportunternehmer zum Schluss. Eine knappe Stunde später verkündet Irmtrud Finkelgruen das Urteil: dreieinhalb Jahre Gefängnis. Bestraft ist auch die ehemalige Freundin. Möchte sie ein neues Leben beginnen, wird sie in dem kleinen Eifeldorf wohl nicht mehr wohnen bleiben können.

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