"Erhebliche Gewalteinwirkung"

TRIER. (DiL) Im Prozess um die Tötung eines 64-jährigen Rentners in Konz-Karthaus bahnt sich das Schwurgericht mit mühevoller Kleinarbeit den Weg zur Aufklärung.

Am dritten Verhandlungstag waren vor allem die Polizeibeamten in den Zeugenstand geladen, die mit der Aufnahme am Tatort und den weiteren Ermittlungen befasst waren. Sie schilderten, wie sie, durch Hausbewohner alarmiert, den teilweise verkohlten Leichnam von Franz B. auffanden und zunächst von einem möglichen Unfall oder einer Selbsttötung ausgingen. Erst als sie die Griffe einer Haushaltsschere sahen, die in den oberen Brustbereich des Opfers eingedrungen war, wurde ihnen klar, dass es sich um ein Verbrechen handeln musste. Der Angriff sei von vorne erfolgt und "mit erheblicher Gewalteinwirkung verbunden gewesen", sagte der medizinische Sachverständige Dr. Peter Neis. Deshalb habe es "nur wenige Sekunden" bis zum Herz- und Kreislaufstillstand gedauert. Auf Insistieren von Verteidiger Otmar Schaffarczyk mochte der Mainzer Gutachter aber nicht ausschließen, dass die tödliche Verletzung auch durch eine heftige Vorwärtsbewegung des Opfers entstanden sein könnte, etwa im Rahmen eines Kampfes. So scheint die Verteidigung angesichts des weit gehend im Dunkeln liegenden Tatgeschehens auf die Möglichkeit einer fahrlässigen oder einer Notwehr-Handlung hinzusteuern. Der Angeklagte Wladimir P. kann sich nach eigener Aussage an die Vorgänge des Abends nicht erinnern - nicht einmal daran, dass er überhaupt am fraglichen Tag in Konz gewesen sei. Dem widersprechen aber die DNA-Spuren am Tatort. Bei letzteren zweifelt die Verteidigung allerdings die Rechtmäßigkeit ihrer Einführung in den Prozess an. Es habe keine rechtlich korrekte Zustimmung zur Entnahme einer Speichelprobe bei seinem Mandanten vorgelegen, glaubt Schaffarczyk. Deshalb hat er beantragt, die DNA-Erkenntnisse komplett außen vor zu lassen. Gegen die These eines ausgeuferten Streites unter Betrunkenen sprechen freilich auch die ersten Zeugenaussagen von Bekannten des Opfers. Sie beschrieben Franz B. als umgänglichen, gutmütigen und - abgesehen von gelegentlichen verbalen "Stippeleien" - friedlichen Menschen. Nächster Termin: 22. Februar.

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