Fall Hebgen: Das erste Urteil ist gesprochen

Bewährungsstrafe für Markus Hebgen: Eines der beiden Verfahren gegen den unter Untreue-Verdacht stehenden Ex-Manager der CDU-Landtagsfraktion ist abgeschlossen.

 Markus Hebgen Foto: privat

Markus Hebgen Foto: privat

Mainz/Eltville. (ren) Weil er auf seiner späteren Stelle als Geschäftsführer der Stiftung Kloster Eberbach (Hessen) 31 340 Euro für sich abzgeweigt hatte, hat das Amtsgericht Eltville gegen den früheren Manager der CDU-Landtagsfraktion, Markus Hebgen, eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verhängt.

Das Gericht wich damit vom Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wiesbaden ab, die eine dreijährige Bewährungsfrist wollte. Einen ersten Antrag über eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen hatte das Amtsgericht Ende September als zu gering abgelehnt.

Welche Folgerungen Hebgens Arbeitgeber, der Mainzer Landtag, für das laufende Disziplinarverfahren zieht, ist noch unklar. Bei Freiheitsstrafen ab einem Jahr müssen Beamte aus dem Dienst entfernt werden. Darunter gibt es Ermessensspielraum.

In Mainz ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter wegen des Verdachts, dass Hebgen aus der CDU-Fraktionskasse eine vermutlich fünfstellige Summe abgezweigt haben könnte.

Der Landesrechnungshof will die Prüfung der Fraktionsfinanzen 2003 bis 2006 bald abschließen.

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