Falscher Adressat

WITTLICH. (mai) Laut Verwaltungsrechtler Helmut Eichhorn hat sich der Träger "Pro Seniore" wegen seiner Kostenforderung im Altenheim-Skandal zu Unrecht an die Kreisverwaltung gewandt.

"Ein wichtiger Aspekt ist bislang bei der ganzen Sache übersehen worden", sagt Helmut Eichhorn, Dozent für Sozialrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen, zum Wittlicher Altenheim-Skandal. Der Sozialhilfeträger dürfe nur Kosten für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit übernehmen. Auch wenn der Verwaltungsrechtler die Beförderung der Seniorin vom Düsseldorfer Heim nach Wittlich vor dem Hintergrund des Kostenstreits grundsätzlich verurteilt, hat er Verständnis für die Altenheimträger. "Oft müssen die Träger monatelang dem Geld hinterherlaufen. Da kann ich verstehen, dass schon mal einer überreagiert." "Pro Seniore" hätte sich allerdings in diesem Fall an den Sohn, der auch Betreuer der Frau ist, wenden müssen. Die Seniorin hatte gegenüber ihrem Sohn einen schuldrechtlichen Anspruch, da sie ihm Teile einer Wohnung und eines Grundstücks geschenkt hatte. Der Sohn beauftragte einen Anwalt, den Besitz zu verkaufen. Am 1. April 2004 gab der Anwalt laut "Pro Seniore"-Sprecher Peter Müller bekannt, dass der Verkauf in absehbarer Zeit nicht möglich sei. Am gleichen Tag schickte "Pro Seniore" ein Fax an die Wittlicher Kreisverwaltung mit der Aufforderung, die Kosten der vergangenen zehn Monate, 12 000 Euro, zu übernehmen. Die Seniorin sei in einer Notlage. "Pro Seniore" hätte den zivilrechtlichen Weg beschreiten müssen, sagt Eichhorn. Das hätte Mahnungen an den Sohn und notfalls eine Zwangsvollstreckung bedeut. Zu den Anzeigen der Stadt Düsseldorf und des Sohnes gegen "Pro Seniore" nahm die Düsseldorfer Staatsanwalt gestern keine Stellung. Die Unterlagen müssten noch geprüft werden.

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