Fliehen? Wohin?

Die Inhaftierung eines Menschen ist ein scharfes Schwert der Justiz. Man nimmt einem mutmaßlichen Straftäter die Freiheit, weil die Justiz befürchtet, dass er vor einem Prozess flüchtet, die Tat verdunkelt oder sie wiederholt.

Im Fall der 79-jährigen Gerolsteinerin hat die Koblenzer Staatsanwaltschaft Fluchtgefahr in den Haftbefehl geschrieben. Wohin, bitteschön, soll eine alte Frau eigentlich fliehen, die finanziell zudem nicht gerade auf Rosen gebettet zu sein scheint? Ihr wird ein Mord zur Last gelegt, der 1972 passiert sein soll. Eine Leiche wurde nie gefunden, die angebliche Hauptbelastungszeugin ist tot. Schwer vorstellbar, dass es dreieinhalb Jahrzehnte nach der angeblichen Tat einen Prozess geben wird, der mit einer Verurteilung der Seniorin endet. Ist angesichts dessen die Untersuchungshaft für eine bald 80-jährige Frau wirklich angemessen? r.seydewitz@volksfreund.de

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