"Flugreise" in den heimischen Garten

TRIER. Der Kinderausweis war abgelaufen, der Bundesgrenzschutz stellte einen "vorläufigen Reisepass" aus: Doch nach Venedig durfte Familie Krischel nicht fliegen. Der Schalter-Service am Flughafen Hahn akzeptierte den so genannten Reiseausweis als Pass-Ersatz nicht. "Ein Unding" finden die Trierer - und nicht nur sie.

Erst am Schalter am Flughafen Hahn fiel Elke und Walter Krischel auf, dass der Kinderausweis ihres elfjährigen Sohnes abgelaufen war. "Das war mein Fehler. Ich dachte, der Kinderausweis ist bis zum 16. Lebensjahr gültig", erklärt Elke Krischel. "Kein Problem, hat uns die Dame am Schalter gesagt und uns an den Bundesgrenzschutz verwiesen", erinnert sich Walter Krischel. Der Bundesgrenzschutz (BGS) stellte den Eltern einen Reiseausweis als Pass-Ersatz für ihren Sohn aus. Die Venedigreise rückte wieder in greifbare Nähe. Doch kurz darauf wurden die Trierer in einer Lautsprecher-Durchsage aufgefordert, sich sofort zum Schalter zu begeben. "Dort sagte uns dann die selbe Mitarbeiterin, dass wir nicht fliegen dürfen." Zwar informierte ein BGS-Beamter den Schalter-Service noch darüber, dass auch der vorläufige Reiseausweis ein amtliches Dokument ist, doch die Maschine der Fluggesellschaft Volare hob ohne die Trierer ab. "Die Fluggesellschaften können als Privatunternehmen selbst entscheiden, ob sie den Reiseausweis als Passersatz akzeptieren oder nicht", erklärt Klaus Leidinger, stellvertretender Dienststellenleiter der BGS-Inspektion Trier. Reiseausweis als Pass-Ersatz

"Welche Ausweispapiere anerkannt werden, können die Passagiere in den jeweiligen Geschäftsbedingungen nachlesen", sagt die Pressesprecherin des Flughafen Hahn, Maria Horbert. In den Volare-Geschäftsbedingungen steht jedoch nicht, dass der Reiseausweis als Pass-Ersatz nicht akzeptiert wird. "Das hätte nicht passieren dürfen", beteuert eine Mitarbeiterin des Volare-Call-Centers. An die Trierer Familie kann sie sich gut erinnern. Noch am gleichen Tag stellte sie ihnen eine Gutschrift aus. "Da stand wohl jemand am Schalter, der besonders gerne Entscheidungen trifft", beschwert sich die Volare-Mitarbeiterin. Gängige Praxis sei, dass die Schalter-Mitarbeiter nachfragen, wenn Passagiere mit anderen als den üblichen Dokumenten antreten. Der Schalter-Service selbst bezog zu dem Vorfall keine Stellung. "Ich vermute, dass die den Flug überbucht haben und dann Passagiere rauskegeln mussten", sagt Walter Krischel. Eine Frankfurter Familie, der es am gleichen Tag ähnlich ergangen ist, hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet - bislang haben sie noch nicht mal eine Gutschrift erhalten.

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