Folgen einer Kollision

TRIER/PRÜM. (dj/red) Das Landgerichts Trier hat Bewährungsstrafen gegen die Kapitäne zweier Schiffe wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen verhängt. Die Schiffe waren im April 2002 auf hoher See kollidiert (der TV berichtete). Die Sache wurde in Rheinland-Pfalz verhandelt, da einer der beiden angeklagten Kapitäne aus dem Prümer Raum stammt.

Einige Seemeilen vor der Küste von Gotland in der Ostsee kam es am 27. April 2002 zu einer Schiffskollision, bei der drei Matrosen getötet wurden. Die "MS Småland" war mit ihrem Kapitän Manfred S. auf dem Weg von Schottland nach Finnland, um Holz zu laden. Aus der entgegengesetzten Richtung waren die "MS Nikar G" und ihr Kapitän Paul P. bei "schönem Wetter" auf Kurs gen Süden, wie es in der Anklage hieß. Die beiden Angeklagten wurden nun vom Landgericht Trier zu Bewährungsstrafen verurteilt, da sie die internationalen Regeln "zur Verhütung von Zusammenstößen auf See" nicht beachtet hatten. Die beiden Männer hätten bereits im vergangenen November acht Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen erhalten, teilte das Landgericht Trier mit. Im Dezember 2004 hatte das Amtsgericht Bitburg die beiden Kapitäne zu Geldstrafen von 7200 Euro beziehungsweise 3600 Euro verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung der Staatsanwaltschaft führte nun zu einer Verurteilung zu Freiheitsstrafen von jeweils acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil des Landgerichts ist rechtskräftig.

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