Fraktionsgeld für Wahlparty

MAINZ. Bei der werbewirksamen Öffentlichkeitsarbeit nehmen es Landtagsfraktionen und Landesparteien mit der Kostentrennung nicht so genau, kritisiert der Landesrechnungshof. So lud die CDU-Fraktion Fasnachter ein, die SPD-Fraktion ließ in Info-Briefen die Regierung hochleben.

Parteien dürfen für vieles werben und Euros ausgeben, Parlamentsfraktionen jedoch mit ihren aus Steuergeldern finanzierten Zuschüssen bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit nur in direktem Zusammenhang mit ihrer Arbeit informieren. Dass im wahren Leben allerdings einiges durcheinander geht, wurde bereits in den Verfahren um das Werbeblättchen "Fußball! Nix Politik!" deutlich, das die CDU-Fraktion 1998 zur Hälfte mitfinanzierte. Zwar wurde CDU-Chef Christoph Böhr für die auf ihn zugeschnittene Image-Broschüre nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nicht strafrechtlich belangt, doch die Fraktion musste das Geld zurückzahlen und die Partei wegen nicht deklarierter Parteispenden vor wenigen Wochen 101 000 Euro Strafgeld überweisen. Kritik an Versendung von Info-Briefen

Auch in den Jahren 2000 und 2001 flossen unerlaubt Fraktionsgelder, wo die Partei hätte zahlen müssen, so das Fazit aus dem neuesten Rechnungshofbericht. Insgesamt gaben die vier Landtagsfraktionen umgerechnet 462 150 Euro für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen aus. Erst während der Überprüfung durch den Rechnungshof erstatteten die Landesverbände von SPD, CDU und FDP ihren Fraktionen die Hälfte der Kosten für ihre Wahlpartys, die 2001 nach der Landtagswahl in den Fraktionsräumen stattfanden. Moniert wurde vom Rechnungshof auch die Versendung von Info-Briefen durch die SPD-Fraktion, die teilweise unmittelbar vor der Wahl lediglich über die Aktivitäten der Landesregierung unterrichteten und beispielsweise die Ganztagsschulen feierten. "Nicht unproblematisch" nennt der Bericht den Einsatz der Fraktionsgelder für die Werbung im Vorfeld der Landtagswahl. Für inzwischen eingestellte Veröffentlichungen hatten CDU-Landesverband und Fraktion vereinbart, sich die Kosten für Satz und Layout zu teilen. Gleichwohl wurden sie insgesamt der Fraktion in Rechnung gestellt. Erst, als der Rechnungshof anklopfte, erstattet die Partei ihren Anteil. Erhebliche Vorbehalte gab es zudem gegen den Prinzen-Empfang der CDU-Fraktion in der Fastnachtszeit, der aus Sicht der Speyerer Prüfer "auch der reinen Sympathiewerbung dienen kann", ohne dass ein sachlicher Bezug zur Fraktionsarbeit besteht. Angesichts der Einwände übernahm schließlich die Partei die Hälfte der Kosten. SPD- und CDU-Fraktion hielt der Rechnungshof vor, Miet- und Bewirtungskosten für Veranstaltungen ohne Prüfung, ob Landesverband oder Parteigliederungen eigentlich Adressat sein müssten, übernommen zu haben. Der Rechnungshof forderte bei beiden eine striktere Trennung der Pressearbeit zwischen Parteien und Fraktionen. Die Prüfer mahnten zudem, dass zunehmende Fraktionsaktivitäten vor Landtagswahlen nicht die Grenze zur Wahlwerbung überschreiten dürften. Weil die Chancengleichheit mit anderen Parteien gewahrt werden müsse, sei der Einsatz von Fraktionsmitteln in der Vorwahlzeit "besonders problematisch".

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