Gäfgen-Stiftung ohne Gäfgen zulässig

Trier/Frankfurt. (DiL/dpa) Die vom Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, initiierte Gründung einer Stiftung für junge Gewaltopfer kommt über Umwege doch zustande. Gäfgen erscheint dabei aber weder als Namensgeber noch als Gründer. Letztere Funktion übernimmt Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer.

Wenn der formelle Antrag mit dem angekündigten Inhalt folge, werde die Stiftung genehmigt, sagte eine Sprecherin der zuständigen Aufsichtsbehörde ADD in Trier. Die ADD hatte die Gründung einer "Magnus-Gäfgen-Stiftung" im August 2006 mit dem Argument untersagt, sie verletze "das allgemeine Anstandsgefühl". Der heute 31 Jahre alte Gäfgen hatte den elf Jahre alten Jakob von Metzler am 27. September 2002 entführt und in seiner Frankfurter Wohnung ermordet. Nun soll das Konstrukt "Stiftung zugunsten jugendlicher Verbrechensopfer" heißen. Durch den Verzicht auf jegliche Verbindung mit dem Namen Gäfgen sieht auch das Mainzer Innenministerium keine Handhabe mehr, der Stiftung die Anerkennung zu versagen. "Der vorliegende Antrag kann nicht mehr als sittenwidrig eingestuft werden", sagte Innenminister Karl Peter Bruch. Nach der Ablehnung hatte es Gespräche zwischen der ADD und Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer über die Voraussetzungen gegeben, die für eine Genehmigung vorliegen müssen. Dazu gehört laut ADD auch, dass Gäfgen die Stiftung nicht nach außen vertreten darf. Heuchemer bestätigte, dass jeder Bezug auf seinen Mandanten oder das Verbrechen aus dem Jahr 2002 aus der Präambel gestrichen werden soll: "Es soll um die Sache gehen." Heuchemer selbst tritt als Stiftungsgründer auf, der nach eigenen Angaben die 25 000 Euro Startkapital aus seinem eigenen Vermögen stellt. Zusätzlich lägen bereits Unterstützungszusagen für weit über 5000 Euro vor, die für das operative Geschäft der Stiftung verwendet werden könnten. Lebenslange Haftstrafe mit besonders schwerer Schuld

Nach Angaben Heuchemers soll Gäfgen in der Stiftung "ganz normal" mitarbeiten. Er solle als stellvertretender Vorstandsvorsitzender oder als Beisitzer im Stiftungsbeirat in Entscheidungsprozesse und strategische Fragen eingebunden werden. Eine finanzielle Beteiligung Gäfgens sei nie vorgesehen gewesen, sagte Heuchemer. Weiteres designiertes Vorstandsmitglied der Stiftung ist der frühere nordrhein-westfälische FDP-Chef Joachim Schultz-Tornau. Heuchemer rechnet mit einer Stiftungszulassung noch in diesem Jahr. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörden betrachte er als Formsache. Die ADD wies darauf hin, dass die Entscheidung über die Besetzung der Stiftungsorgane und -funktionen nicht mehr ihrer Anerkennung unterliege, sondern ausschließlich dem Stifterwillen. Magnus Gäfgen sitzt im nordhessischen Schwalmstadt ein und hat Privatinsolvenz angemeldet. Er hatte im Jahr 2002 erst nach Gewaltdrohungen eines Vernehmungsbeamten das Versteck des toten Jungen offenbart, von dessen Familie er zuvor noch eine Million Euro erpresst hatte, um seinen luxuriösen Lebensstil aufrechtzuerhalten. Er verbüßt eine lebenslange Haftstrafe mit besonders schwerer Schuld, was eine Entlassung bereits nach 15 Jahren Haft verhindert. Gäfgen klagt wegen der Folter-Drohungen der Polizei vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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