"Geld für Beerdigung muss geschützt werden"

BITBURG. Zu wenig zum Sterben: Eine Beerdigung ist keine billige Angelegenheit, 5000 bis 8000 Euro müssen für eine normale Bestattung bezahlt werden. Viele sorgen mit einem Bestattungsvertrag vor - manchmal umsonst.

Michael Leuchen rechnet vor: Eine Frau hat bei ihm eine Bestattungsvorsorge für 5300 Euro abgeschlossen. Darin enthalten sind die kompletten Kosten für ihre Beerdigung. Dann wird sie zum Pflegefall, kommt ins Heim. Die Ersparnisse sind schnell aufgebraucht, sie wird zum Sozialhilfefall. Das Sozialamt sagt: "Sie haben ja noch Geld für ihre Beerdigung zurückgelegt. Das Geld brauchen wir, um die Heimunterbringung zu zahlen." Da es sich um einen Werkvertrag handelt, kann, so das Koblenzer Oberverwaltungsgericht, eine Bestattungsvorsorge jederzeit vor "Vollendung des Werkes" gekündigt werden. Doch steht dem Sozialamt nicht die komplette Summe von 5300 Euro zu. Der Bestatter verlangt erstmal 900 Euro für entgangenen Gewinn, Bearbeitungsgebühren und Vertragspflege. 2300 Euro gelten als Freibetrag, den Sozialhilfeempfänger behalten dürfen. Übrig bleiben also 2100 Euro, die das Sozialamt mit den Heimkosten verrechnen kann. Wer weiß, was eine Heimunterbringung kostet, kann sich ausrechnen, dass damit vielleicht gerade mal die Kosten für einen Monat gedeckt sind. "Und dafür verhindert man, dass Menschen, die rechtzeitig vorgesorgt haben, eine würdige Beerdigung kriegen. Das ist unverschämt", ärgert sich Leuchen. Mit 5000 bis 8000 Euro müsse man heute schon für eine angemessene Bestattung rechnen, sagt der Bitburger Bestatter. "Dafür bekommt man dann das, was man sich wünscht, aber das ist keinesfalls eine Luxusbestattung." Der Bestatter garantiert das in einem Vertrag, das Geld kommt dann auf ein Treuhandkonto, das der Bestatterverband verwaltet. Kommt es dann zur Beerdigung, nimmt das Bestattungs-Institut das Geld und kümmert sich darum, dass alles abläuft, wie der Verstorbene es gewünscht hat. Gesetzt den Fall, das Sozialamt hat nicht veranlasst, dass das Geld auf die Sozialhilfe angerechnet wird.Schwierige Situation für Alleinstehende

"Die Gelder der Bestattungsvorsorge müssen geschützt werden", fordert der Landesvorsitzende der Bestatter, Detlef Rech. Es seien längst keine Einzelfälle mehr. Das Sozialministerium in Mainz müsse endlich einschreiten. Er will auf jeden Fall dagegen vor Gericht gehen. Noch berufen sich die Sozialämter auf ein Urteil des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts vom Dezember 2002. Darin wurde eine Frau verurteilt, die Bestattungsvorsorge in Höhe von 7666,38 Euro, die sie für sich und ihren Mann abgeschlossen hatte, mit der Sozialhilfe für ihren pflegebedürftigen Mann zu verrechnen. Doch oft treffen vor allem Alleinstehende ohne Angehörige einen solchen Vorsorgevertrag, weil sie wissen, dass im Todesfall keiner da ist, der die Beerdigungskosten übernimmt. "Die sparen sich das Geld vom Mund ab", sagt Rech. Er stellt auch fest, dass immer mehr Kinder sagen: "Was gehen mich meine Eltern an" und sich weigern, die Bestattung zu zahlen. "Genau aus diesem Grund sorgen viele eben lieber vor - und die werden dann bestraft", ärgert sich Rech. Zumal das Sozialamt dadurch ja die Kosten für die Beerdigung tragen muss, falls kein Angehöriger greifbar ist. Das gibt dann eine Low-Budget-Bestattung mit Einzelgrab, ohne Schnickschnack für 1000 Euro. "Eine bessere Müllbeseitigung", sagt Rech über diese Beisetzungen. Bereits jetzt nehmen die Armenbegräbnisse zu. Fünf Mal im Monat habe er eine Sozialbestattung in Mainz, sagt Rech. Tendenz zunehmend.

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