"Gemein und bösartig"

TRIER. Gegen den Trierer Nervenarzt Peter Binz läuft ein Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs. Bei einer Durchsuchung seiner Praxis wurden alle Patientenakten beschlagnahmt. Der Arzt vermutet ein Komplott der Ärztefunktionäre dahinter.

Beim Namen Binz sträuben sich so manchem Ärztefunktionär in der Region die Nackenhaare. Mehrmals wurden bereits gegen den bekannten Trierer Nervenarzt Verfahren eingeleitet. Ziel: Der streitbare Mediziner sollte aus dem Berufsstand geworfen werden. Vielen seiner Kollegen ist die polemische, oft auch beleidigende Art, mit der Binz Gutachten zu Berufskrankheiten kritisiert, ein Dorn im Auge. Der Nervenarzt schwimmt gerne gegen den schulmedizinischen Strom, nimmt kein Blatt vor den Mund. Kritik an Gutachten

Deutschlandweit bekannt wurde der heute 65-Jährige in den 80er-Jahren, als er sich für gesundheitsgeschädigte Beschäftigte von Unternehmen wie dem damaligen Trierer Schuhhersteller Romika einsetzte. Noch heute betreut er viele der durch die Produktion angeblich erkrankten Ex-Mitarbeiter, genauso wie durch Pestizide geschädigte Winzer. Desöftern hat Binz Gutachten, in denen die Anerkennung einer Berufskrankheit abgelehnt wurde, als "Gefälligkeitsgutachten" oder "Clownerie" abgetan. Alle Versuche der Bezirks- oder Landesärztekammer, gegen Binz vorzugehen, sind bislang gescheitert. 2001 ließ das Mainzer Verwaltungsgericht die Funktionäre abblitzen. Dem Trierer Arzt sei kein "ahndungswürdiges schuldhaftes Berufsvergehen" vorzuwerfen, urteilten die Richter. 1998 stellte der damalige Vorsitzende der Bezirksärztekammer, Bernd Krönig, den Antrag auf "Ruhen der Approbation" (staatliche Genehmigung zur Berufsausübung) von Binz wegen angeblichen Fehlverhaltens. Dieser Antrag wurde von der damaligen Bezirksregierung abgelehnt. Nun steht Binz erneut im Visier der Ärztefunktionäre. Vorwurf dieses Mal: Abrechnungsbetrug. Vor einigen Tagen wurde seine Praxis in der Trierer Liebfrauenstraße in der Nähe des Doms durchsucht. Mehre Polizeibeamte beschlagnahmten 30 Kisten mit Patientenakten. Es laufe ein Verfahren gegen "einen Trierer Nervenarzt", bestätigte der leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos auf TV-Anfrage. Mehr wollte er dazu nicht sagen. Binz selbst zeigt sich gesprächiger. Man werfe ihm vor, für einige Behandlungen zu lange Zeiten abgerechnet zu haben, sagt der Mediziner. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist wohl stutzig geworden, weil Binz an mehreren Tagen laut Abrechnung 20 Stunden gearbeitet haben müsste. Mit dem seit vergangenem Jahr gültigen Abrechnungskatalog EBM 2000plus wurden auch Mindestzeiten für einzelne Leistugen festgelegt. Überschreitet ein Arzt diese Zeiten deutlich, dann wird automatisch eine Plausibilitäts-Prüfung von der KV, die für die Abrechnungen zuständig ist, eingeleitet. Nichts Unübliches. 200 dieser Verfahren gegen Ärzte in der Region laufen laut Hartmut Rohde vom KV-Regionalzentrum in Trier derzeit. Bei "gravierenden Abweichungen" würde automatisch auf Plausibilität geprüft. Eine solche Abweichung sei auch, wenn ein Arzt mehrmals Gesamtleistungen von mehr als zwölf Stunden pro Tag abrechne. Das sei zumindest ein Hinweis auf möglichen Abrechnungsbetrug, sagt Rohde. Doch nicht alle dieser Prüfungen landeten automatisch bei der Staatsanwaltschaft, die dann prüfe, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht. Einige der Verfahren würden vorher eingestellt, sagt Rohde. Für Binz ist klar, dass hinter dem Vorwurf System steckt. Seit Jahrzehnten werde er von den regionalen Ärztefunktionären angegriffen. Oft sei schon versucht worden, seine Praxis zu schließen. "Die wollen mich mundtot machen. Das ist gemein und bösartig", ärgert sich der Arzt und spricht von Rufmord. Er habe nicht falsch abgerechnet, mache keine "unredlichen oder übermäßigen Gewinne". Bei den Medikamentenverordnungen liege er oft um 30 Prozent unter denen seiner Kollegen. Auch führe er nur selten technische Untersuchungen wie etwa Gehirnstrommessungen durch. Er sehe dem Verfahren gelassen entgegen. Er werde weiter für seine Patienten da sein. Deren Akten muss er vorerst allerdings als Kopien bei der Kripo abholen.

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