Geständnis in letzter Minute

Ein 59-Jähriger aus dem Vulkaneifel-Kreis muss für fünf Jahre hinter Gitter, weil er seine Tochter ab deren viertem Lebensjahr sexuell missbraucht hat. Nachdem der Angeklagte sein anfängliches Schweigen gebrochen hatte, war der Prozess schnell zu Ende. Das Opfer musste nicht mehr aussagen.

Trier. (red) Am zweiten Verhandlungstag stand die Aussage der heute 25-jährigen Tochter an. Doch unmittelbar bevor sie in den Zeugenstand treten sollte, gab der Vorsitzende Richter Armin Hardt bekannt, man habe auf Initiative der Verteidigung "verfahrensabkürzende Gespräche" geführt. Ergebnis: Der Angeklagte werde ein umfassendes Geständnis über den jahrelangen, regelmäßigen Missbrauch ablegen. Im Gegenzug sicherte das Gericht nach Absprache mit den Beteiligten zu, man werde bei einer Verurteilung ein Strafmaß von fünf Jahren nicht überschreiten.Ein solcher "Deal" ist gängig. Er beruht darauf, dass die Kammer ein Geständnis erheblich strafmildernd bewerten kann, wenn es dem Opfer die belastende Aussage vor Gericht erspart. Hinzu kommt ein weiterer Effekt, über den selten gesprochen wird, der aber für das Opfer womöglich noch wichtiger ist: Ein klares Geständnis nimmt dem Angeklagten und seinem Umfeld die Möglichkeit, im Nachhinein über ein Fehlurteil zu spekulieren und so doch letztlich Zweifel zu säen - was dem Opfer das Leben oft schwermacht.So waren denn alle Seiten einverstanden, obwohl die Kammer in ihrer Urteilsbegründung einräumte, das Strafmaß bewege sich "am unteren Rand des Vertretbaren". Auch die Nebenklage-Vertreterin, die in ihrem Plädoyer eindringlich an das "missbrauchte Urvertrauen" und die psychische Belastung ihrer Mandantin erinnert hatte, schloss sich der Forderung des Staatsanwalts nach einer fünfjährigen Haftstrafe an. Der Verteidiger, ahnend, dass es ohne Geständnis zwei bis drei Jahre mehr gegeben hätte, erhob keinen Einspruch. Auch wenn das Geständnis sprachlich mühevoll ausfiel ("Ich habe meine Vaterrolle etwas überzogen"), so war es doch in der Sache klar und sorgte für sichtbare Erleichterung beim Opfer und seinem Beistand vom "Weißen Ring". Zumal der Angeklagte auf Revision verzichtete und das Urteil somit unmittelbar rechtskräftig wird. Ermutigung für das Opfer gab es im psychiatrischen Gutachten: Die 25-Jährige habe "sehr motiviert versucht, mit ihren Problemen alleine fertig zu werden".

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