Geständnis in letzter Minute

TRIER. Das Trierer Landgericht hat am Dienstag ein Brüderpaar aus Speicher wegen Drogeneinfuhr und -Handels zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Klappern gehört zum Handwerk - auch oder gerade bei Rechtsanwälten. Christoph Rühlmann und Rüdiger Knodel aus der Gegend um Düren sind zwei exzellente "Klapperer". Wenn es um die Verteidigung ihrer oft deutsch-russischen Kundschaft geht, ziehen die beiden Juristen alle Register.Eine Kostprobe ihrer Klapper-Kunst gaben die beiden Anwälte vergangenen Donnerstag zum Auftakt eines Drogenprozesses gegen ein heroinabhängiges Brüderpaar aus der Eifel. Einem Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Irmtrud Finkelgruen folgten mehrere Widersprüche gegen die Verwertung von Zeugenaussagen und Beweismaterial - geschliffen formuliert und rhetorisch brillant vorgetragen. Die 26 und 31 Jahre alten Angeklagten schwiegen derweil zu sämtlichen Vorwürfen, nur zu ihren Lebensläufen äußerten sie sich vor der Kammer.Weil sich der Prozess durch die mühsame Vernehmung dutzender Zeugen in die Länge zu ziehen drohte, setzte Richterin Finkelgruen neben den geplanten drei Verhandlungstagen kurzerhand zwei weitere an - jeweils samstags um 9 Uhr. Derweil sank bei Staatsanwalt Jörn Patzak die Bereitschaft zu einem Deal mit den Verteidigern (Strafnachlass gegen Geständnis) auf nahe Null.Die Fronten waren somit abgesteckt, als die Protagonisten gestern morgen im schmucklosen Trierer Gerichtssaal 130 erneut aufeinander trafen. Nach der viertägigen "Abkühlphase" zwischen beiden Terminen waren die Rechtsanwälte kaum wiederzuerkennen. Ihre Klapper-Instrumente hatten die Herren Rühlmann und Knodel dieses Mal zu Hause gelassen, dafür die Friedenspfeifchen eingesteckt. Keine Rede plötzlich mehr von Befangenheitsanträgen oder Widersprüchen, statt dessen die Bitte um ein "Geheim"-Gespräch mit Ankläger und Gericht. Satte 70 Minuten wurde hinter verschlossenen Türen "gefeilscht", dann stand das drohende Strafmaß für die beiden Brüder fest: maximal vier Jahre für den Älteren, maximal drei Jahre für den Jüngeren.Sichtlich zufrieden: Staatsanwalt Jörn Patzak. Er hatte den Anwälten am Ende des ersten Verhandlunstags signalisiert: "Am Dienstag ist die letzte Möglichkeit einzulenken." Sollten die Angeklagten auch dann nicht gestehen, Drogen aus Holland eingeführt und teilweise weiterverkauft zu haben, würden alle Zeugen gehört und der Prozess bis zum bitteren Ende durchgezogen. Wahrscheinliche Konsequenz für die Angeklagten: deutlich höhere Gefängnisstrafen.Ein Argument, das letztlich auch die beiden Rechtsanwälte überzeugte. Ihre Mandanten gestanden, das Urteil fiel wie erwartet aus (drei Jahre, neun Monate Knast für den Älteren, zwei Jahre, neun Monate für den Jüngeren).Zufrieden auch Richterin Finkelgruen: "Das Geständnis kam spät, aber nicht zu spät."

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