Gewalttäter muss in Psychiatrie

TRIER. (wie) Sicherheitsverwahrung für einen 31-Jährigen: Die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Trier unter Vorsitz von Richter Armin Hardt verurteilte den Mann zu einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Der bereits in Haft sitzende Mann hat einem Vollzugsbeamten im Wittlicher Gefängnis mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Einen anderen wollte ebenfalls schlagen und beißen. Weil der Mann schizophren sein soll, ist er schuldunfähig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort