Gleichheit in Gefahr

MAINZ. (win) Die vom Land geplante Senkung der Einstiegsgehälter für junge Beamte verstößt nach Überzeugung der FDP gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Die Lieberalen fordern die SPD-Regierung auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen und gleichzeitig den geplanten Zuschuss für länger arbeitende Beamte jenseits der 65 zu kippen.

Wer die Bezahlung von Landesbeamten ändert und damit unmittelbar oder mittelbar auf bestimmte Altersgruppen zielt, handelt nach Auffassung von FDP-Fraktionschef Herbert Mertin gesetzeswidrig. Damit werde gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (das lange Zeit umstrittene Antidiskriminierungsgesetz nach EU-Vorgaben) verstoßen, darin sind sich der frühere Justizminister und der Mainzer Arbeitsrechtsexperte Professor Hans Konzen einig. Das Gesetz gelte nicht nur für den privaten Bereich, sondern auch für den Staat, meinen die beiden Juristen. Landesbeamte seien darin ausdrücklich erwähnt. Durch eine Senkung der Eingangsbesoldung und den geplanten Zuschlag von acht Prozent für freiwillig länger arbeitende Beamte über 65 Jahre würden bestimmte Altersgruppen direkt oder indirekt benachteiligt und diskriminiert. Genau dies wolle das 2006 von der großen Koalition beschlossene und ausdrücklich von SPD-Chef Kurt Beck befürwortete Gleichbehandlungsgesetz vermeiden. Wenn eine Regierung unter Ministerpräsident Beck dagegen verstoße, entbehre dies nicht einer gewissen "Pikanterie", sagte Mertin. Einerseits solle jungen Beamten die Besoldung gekürzt, andererseits sollten ältere Beamte mit einem Bonus zum Weiterarbeiten bis 68 Jahren animiert werden. Unter diesem Aspekt könnten die angeführten Einsparungen nicht als Begründung für eine Ausnahmeregel her-angezogen werden. Klagen gegen das Gesetz will die FDP allerdings nicht. Allerdings könnten nach Auffassung Konzens Betroffene klagen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Gegen eine Diskriminierung nach Lebensalter wäre auch ein Gang vor den Europäischen Gerichtshof denkbar. Die SPD will den Gesetzentwurf noch einmal durch Landtagsexperten überprüfen lassen.

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