Grünes Licht für Fußball-Partys

Wie zuvor in den übrigen Bundesländern, wird es auch in Rheinland-Pfalz eine Sonderregelung während der Fußball-EM geben. Dadurch sind Public Viewing und Fußball-Übertragungen in Biergärten möglich.

Mainz. (BP) Eigentlich ist um 22 Uhr Schluss mit lustig, was Lärm auf öffentlichen Plätzen und in Biergärten oder Kneipen betrifft. Doch wie schon bei der WM 2006 wird es auch bei der Fußball-EM (7. bis 29. Juni) eine Ausnahmegenehmigung für Fußball-Fans geben. Schließlich ist um 22 Uhr gerade erst die zweite Halbzeit bei den Abendspielen (Anstoß 20.45 Uhr) angebrochen. Die Bundesregierung hatte eine solche bundesweite Sonderverordnung bereits am 8. April bekanntgegeben. Allerdings steht dort auch geschrieben, dass Landesrecht in Sachen Lärm vor Bundesrecht geht. In Rheinland-Pfalz wartete man bis gestern auf grünes Licht vom Umweltministerium. Am Dienstag hat auch Mainz dieser Verordnung zugestimmt. Diese eröffnet Gastronomen die Möglichkeit, auch nach 22 Uhr Open-Air-Veranstaltungen zu veranstalten. Soweit in den umliegenden Gebieten die zulässigen Lärmwerte eingehalten werden, bedarf es keiner besonderen Genehmigung, ansonsten müssen Einzelgenehmigungen eingeholt werden. Das genaue Verfahren wird laut Umweltministerium nächste Woche mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt. Gastronomie, CDU und die Industrie- und Handelskammern hatten zuvor heftig kritisiert, dass hierzulande keine Sonderregelung getroffen worden war. Die Kritiker hatten bemängelt, dass die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz bereits in ihren Landesregelungen Öffnungsklauseln geschaffen hatten.

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