Grüne zeigen Rote Karte

MAINZ. Die Grünen im Land wollen die Verlegung des US-Stützpunktes Rhein-Main nach Spangdahlem und Ramstein stoppen. Eine Vereinbarung dazu, die 1999 vom Kabinett abgesegnet wurde, werten sie mit Verweis auf ein Rechtsgutachten als verfassungswidrig.

 Von Frankfurt nach Spangdahlem (Foto): Nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Grünen hätte die laufende Verlagerung des US-Militärs auch vom Landtag beschlossen werden müssen.Foto: Friedemann Vetter

Von Frankfurt nach Spangdahlem (Foto): Nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Grünen hätte die laufende Verlagerung des US-Militärs auch vom Landtag beschlossen werden müssen.Foto: Friedemann Vetter

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Geht esnach den rheinland-pfälzischen Grünen, müssenGenehmigungsverfahren und -bescheid zum Ausbau der US-StützpunkteRamstein und Spangdahlem eingestellt und zurückgenommen werden.Auch die Enteignungsverfahren in Spangdahlem sind aus ihrer Sichtumgehend abzubrechen. Der Vereinbarung mit dem Bund, dem LandHessen und den amerikanischen Streitkräften zur Verlegung derUS-Airbase Rhein-Main am Frankfurter Flughafen hätte nicht ohneBeteiligung des Parlaments zugestimmt werden dürfen, sagtGrünen-Fraktionschefin Ise Thomas. Sie wirft der Regierung einenAlleingang vor und verweist auf Hessen. Die dortigeLandesregierung hatte die Vereinbarung als Staatsvertrag gewertetund sie ausdrücklich unter Parlamentsvorbehalt gestellt. Regierungssprecher Walter Schumacher hält dagegen eine solche Absicherung nicht für notwendig. Finanzminister Mittler sieht zudem die Beteiligung des Parlaments über das Haushaltsgesetz als gegeben an. Die Grünen zitieren aus einem von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, das unter anderem feststellt: "Es sprechen gute Gründe dafür, (…) die Rückgabevereinbarung als Staatsvertrag im Sinne von Artikel 101 Landesverfassung zu qualifizieren." In Artikel 101 heißt es: "Staatsverträge bedürfen der Zustimmung des Landtags durch Gesetz." Ausschlaggebend sind die Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 17,4 Millionen Euro, die das Land übernimmt. Damit, so die Grünen, sei die Mitwirkung des Landtags als Haushalts-Gesetzgeber berührt. Ist das Land nicht bereit, das Votum des Landtags nachträglich für einen Staatsvertrag einzuholen, schließen die Grünen einen Gang vor das Verfassungsgericht nicht aus.

Die Konsequenzen ihrer Rechtsauffassung sind allerdings selbst den Grünen noch unklar, etwa die Frage, welche Folge die aus ihrer Sicht fehlerhafte Rechtsgrundlage bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Genehmigungsverfahren im Zuge der Stützpunktverlegung hat. Nicht alle 39 an beiden Standorten geplanten Vorhaben seien genehmigungsrelevant, so die Abgeordnete Elke Kiltz. Trotzdem fordert sie, das Ende des gesamten Verfahrens abzuwarten und keine vollendeten Tatsachen zu schaffen. Als problematisch schätzt der wissenschaftliche Dienst in seinem Gutachten auch die Entschädigungsverträge ein, mit denen der Bund betroffenen Anwohnern unter anderem einen unwiderruflichen Klageverzicht gegen steigenden Fluglärm "abkauft". Rechtlich riskant ist nach Einschätzung der Juristen vor allem, ob in diesen Verträgen überhaupt auf ein Grundrecht verzichtet werden kann, wenn das wahre Ausmaß der Betroffenheit etwa durch Lärm noch gar nicht endgültig beurteilt werden kann. Nach Einschätzung der Gutachter erscheint dies gerade beim Entschädigungsvertrag für Spangdahlem fraglich. Bei späterem Widerruf des Grundrechtsverzichts könnte ein förmliches Enteignungsverfahren folgen.

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