Grünes Licht für Rotlicht-Kontakte?

TRIER. Muss ein Polizist, der Kontakte ins Rotlicht-Milieu hat, dafür zwangsläufig disziplinarrechtlich bestraft werden? Mit dieser heiklen Frage hatte sich gestern das Trierer Verwaltungsgericht auseinanderzusetzen. "Ein seltsames Verfahren", meinte Präsident Michael Zimmer.

Über so einer kniffligen und zugleich schlüpfrigen Angelegenheit brütet das Trierer Verwaltungsgericht auch nicht alle Tage. Da ist auf der einen Seite ein Polizist aus der Pfalz, dessen Ehefrau regelmäßig in einem erotischen Massagesalon in München ihre Dienste angeboten hat. Und da sind auf der anderen Seite die Vorgesetzten des Polizisten, die das gar nicht lustig finden und den Beamten degradieren wollen - "weil er im Milieu mittendrin hängt". Klingt nach einer ziemlich eindeutigen Sache, ist es aber nicht. Denn der 49-jährige Polizist ist "dummerweise" (Zimmer) in Rheinland-Pfalz beschäftigt, während die aus Thailand stammende Ehefrau in Bayern jobbt. "Als Prostituierte", mutmaßen die Vorgesetzten des Beamten unter Verweis auf die hohen Einnahmen der Frau, die mit erotischer Massage alleine nicht zu erzielen seien. Der Polizist bestreitet dies allerdings. Und gesicherte Erkenntnisse gibt es offenbar trotz Einsatzes eines verdeckten Ermittlers nicht. "Wir wissen nicht einmal, ob das Prostitution war", sagt Disziplinarkammer-Chef Michael Zimmer. Sicher sei nur: "Die Frau hat nackt Massageleistungen erbracht." Hätte die Ehefrau des Polizisten, die nebenbei auch noch Mutter ist, diese "Leistungen" im pfälzischen Rotlicht-Milieu, also im Dienstbezirk ihres Mannes erbracht, hätte der Ordnungshüter jetzt nichts zu lachen, ließ Kammer-Chef Zimmer durchblicken. Aber mit ihrem "Dienstort" Bayern "verschwindet der Kontakt" des Polizisten ins Milieu "praktisch in der Bedeutungslosigkeit". Das sehen die Vorgesetzten des Polizeihauptmeisters freilich anders: "Ein Beamter hat sich aus solchen Bereichen rauszuhalten." Zumal der Polizist auch einmal die "Mieteinnahmen" aus dem Massage-Salon in die Wohnung eines befreundeten mutmaßlichen Zuhälters gebracht habe, als dieser im Urlaub gewesen sei. Das sei zwar "nicht der Normalfall", konterte der Anwalt des 49-Jährigen, aber noch lange kein Grund für Disziplinarmaßnahmen. Einmal bestraft wurde der Polizist aus der Pfalz übrigens schon: Weil er die Massage-Einnahmen seiner Ehefrau jahrelang bei der Steuererklärung verschwiegen hatte, brummten ihm die Finanzbehörden ein Bußgeld auf. Das Trierer Verwaltungsgericht muss jetzt entscheiden, ob der Polizist zusätzlich vom Hauptmeister zum Obermeister herabgestuft werden darf. Dies haben seine Vorgesetzten beantragt. Rechtlich scheinen sie damit auf relativ wackeligen Füßen zu stehen, deutete Kammer-Vorsitzender Michael Zimmer bereits an. Wohl ist auch dem Verwaltungsgerichtspräsidenten dabei nicht: "Man spürt, dass da mehr sein kann. Aber das ist nicht greifbar." Eine Entscheidung soll in drei Wochen fallen.

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