HINTERGRUND

Ehefrau in Haft, Schütze in Sizilien Es muss schon ein schwerer Vorwurf sein, der rechtfertigt, dass eine 79-jährige Frau ins Gefängnis gesteckt wird. Rosa A. wird solch ein schwerer Vorwurf gemacht.

Die seit Jahrzehnten in Deutschland lebende Italienerin soll vor 34 Jahren ihren Ehemann Vinzenzo A. getötet haben, behauptet die Koblenzer Staatsanwaltschaft. Mitbeschuldigt: der heute 78-jährige Antonio P., Rosas angeblicher Liebhaber zur damaligen Zeit. Antonio P. soll es auch gewesen sein, der Rosas Ehemann in der Nacht zum 29. Mai 1972 durch einen Schuss in den Kopf getötet hat, während die Ehefrau ihn festgehalten habe. Der erste Versuch schlug angeblich fehl, erst der zweite Schuss sei tödlich gewesen, heißt es in den Ermittlungsakten der Koblenzer Staatsanwaltschaft. Deren Oberstaatsanwalt Hans-Peter Gantner gab sich gestern zugeknöpft. Er bestätigte auf TV-Anfrage zwar noch die Festnahme der 79-jährigen Gerolsteinerin aufgrund eines Haftbefehls des Koblenzer Amtsgerichts. Mehr aber wollte Gantner "mit Blick auf die derzeit noch laufenden Ermittlungen" nicht sagen. Dabei ist es klar, dass es die Fahnder nicht nur auf Rosa A. abgesehen haben. Nach Informationen unserer Zeitung erging auch Haftbefehl gegen ihren angeblichen früheren Liebhaber Antonio P. Nur lebt der heute 78-jährige Italiener bereits seit mehreren Jahren wieder in seiner Heimat Sizilien. Angeblich wurde er dort auch von deutschen Beamten bereits vernommen, ein Auslieferungsersuchen der zuständigen deutschen an die italienischen Behörden soll es aber noch nicht geben, verlautete aus Justizkreisen. Grundlage der Ermittlungen nach so langer Zeit sind angeblich Aussagen, die eine Schwägerin der festgenommenen Gerolsteinerin auf dem Totenbett gemacht haben soll - und die andere Verwandte schließlich der Polizei berichtet haben sollen. Otmar Schaffarczyk, Trierer Verteidiger der 79-Jährigen, zweifelt am Wert der Ermittlungsergebnisse und sagt: "Der Haftbefehl ist ein Unding." Selbst wenn seine Mandantin als Täterin in Betracht komme, was er nicht glaube, stelle sich die Frage nach dem Mordmerkmal. Heißt auf gut Deutsch: Statt mutmaßlichen Mordes könne man der Frau allenfalls Totschlag unterstellen. Und der sei längst verjährt, sagt Schaffarczyk. Rolf Seydewitz

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort