HINTERGRUND

Reisedokumente KINDERAUSWEIS: Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderausweis. Ab 16 Jahren muss ein Reisepass beantragt werden. Alternativ dazu können Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in die Pässe ihrer Eltern eingetragen werden. BEANTRAGUNG: Für die Beantragung eines Kinderausweises sind die Bürgerbüros/Bürgerämter zuständig. Antragsteller sind beide Elternteile beziehungsweise der Vormund oder Sorgeberechtigte des Kindes. Bei der Antragstellung werden die Geburtsurkunde, zwei Lichtbilder (bis zum zehnten Lebensjahr nicht zwingend nötig) sowie die Ausweis-Dokumente der Antragsteller benötigt. GÜLTIGKEIT & VERLÄNGERUNG: Der Kinderausweis ist zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Bei Kindern, die älter als zehn Jahre sind, sollte der Ausweis mit einem Passbild versehen sein. REISEAUSWEIS ALS PASSERSATZ: Im Notfall stellen in Deutschland Bürgerämter, an Flughäfen der Bundesgrenzschutz und im Urlaub die örtlichen Auslandsvertretungen den "Reiseausweis als Pass-Ersatz" mit beschränkter Gültigkeit aus. ANERKENNUNG: Einige Staaten erkennen den deutschen Kinderausweis nicht an oder sie verlangen, wie beispielsweise Zypern oder Tunesien, ein Passbild im Kinderausweis. Deshalb sollten sich Reisende beim Auswärtigen Amt über die Einreisebedingungen informieren. Über die Einreisebedingungen informiert das Auswärtige Amt, Telefon 030/5000-0 oder www.auswaertiges-amt.de(scho)

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