HINTERGRUND

FFH-Richtlinie Die Flora Fauna Habitat-(FFH)-Richtlinie wurde 1992 gemeinsam von den EU-Mitgliedsstaaten beschlossen. Ziel ist "die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten”. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Daneben steht die Vogelschutzrichtlinie von 1979. Vogelschutz- und FFH-Gebiete bilden zusammen das europäische ökologische Netz "Natura 2000". Nach der FFH-Richtlinie hätten die Mitgliedsstaaten bis zum Juni 1995 die FFH-Gebiete an die EU-Kommission melden müssen. Das ist zum Teil nicht oder nicht vollständig geschehen. Die für den Vollzug zuständigen Bundesländer haben ihre FFH-Gebiete über den Bund an die EU gemeldet, Rheinland-Pfalz im Jahr 2001. Doch laut Kommission sind die Meldungen unvollständig. Bis 15. September dieses Jahres waren Nachmeldungen fällig, zu denen auch die betroffenen Gebiete in der Region Trier gehören. Die Nachmeldungen betreffen Zonen mit bestimmten Lebensräumen. Dazu gehören bei den Pflanzen (Flora) Buchenwälder, Felsen und extensives Grünland, bei den Tieren (Fauna) Schmetterlinge, Fische und Fledermäuse. (red)

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