HINTERGRUND

WAHL IM BISTUM TRIER: Am kommenden Wochenende, 8. und 9. November, werden in den 960 Pfarreien des Bistums Trier Pfarrgemeinderäte gewählt. Das Bistum ist das älteste Deutschlands (seit 295 belegt). Das Gebiet umfasst die Region Trier, das Saarland und reicht bis Koblenz und Bad Kreuznach. Die Pfarreien sind in 965 Dekanaten zusammengeschlossen. PFARRGEMEINDERAT (PGR): Der PGR wird für vier Jahre gewählt und besteht aus sechs bis zwölf gewählten Mitgliedern. Hinzu kommen amtliche Mitglieder wie Pfarrer, Vikar, Kaplan, ständiger Diakon, Pastoralreferent oder Gemeindereferent, soweit sie einen Seelsorgeauftrag haben. In der Regel sind ein bis zwei amtliche Mitglieder im PGR. Weiterhin kann der Pfarrer Mitglieder berufen, sofern der PGR mehrheitlich zustimmt. AUFGABEN: Der PGR dient mit dem Pfarrer und seinen Mitarbeitern "dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft Jesu Christi, der Feier des Glaubens im Gottesdienst und dem Dienst an den Nächsten verpflichtet" (Ordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier). Aufgabe ist es, Ehrenamtliche für Kommunions- und Firmunterricht zu finden, Anregungen für die "lebendige Gestaltung von Gottesdiensten" zu geben und für Hilfswerke zu sammeln. RECHTE: Die Zustimmung des PGR ist bei Entscheidungen über die Gestaltung von Festtagen oder Veranstaltungen notwendig. Zu hören ist der PGR bei Entscheidungen über Gottesdienst-Regelungen sowie bei Entscheidungen über Neubauten, Umbauten oder eine geänderte Nutzung von Kirche, Pfarrhaus und Pfarr-Gebäuden. Zudem wählt der PGR den Verwaltungsrat, der für die Finanz- und Vermögensverwaltung der Pfarrei zuständig ist. (scho)

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