HINTERGRUND

Elternzeit Vor 2001 waren nur rund 1,5 Prozent der Männer bereit, Job gegen Wickeltisch zu tauschen. Seit drei Jahren ist es möglich, dass sich die Eltern die insgesamt dreijährige Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) teilen.

Trotzdem machen gerade mal fünf Prozent der Männer davon Gebrauch. In Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern besteht während der Elternzeit ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Außerdem kann jedes Elternteil während dieser Zeit bis zu 30 Wochenstunden zu arbeiten. Mütter und Väter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Laut Bundesfamilienministerium nehmen derzeit knapp 85 Prozent der berechtigten Haushalte die Elternzeit in Anspruch. (wie)

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