HINTERGRUND

Agrarreform Die Weichen für die Reform der europäischen Agrarpolitik wurden in Brüssel gestellt. Die Mitgliedstaaten entscheiden darüber, wie genau die EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden.

Mit dem "Okay" des Bundesrates im Juli hat die "deutsche Version" der Agrarreform die letzte parlamentarische Hürde genommen; am 1. Januar 2005 tritt sie in Kraft. Oberstes Ziel ist die Entkopplung von Produktion und Fläche: Die Bauern erhalten langfristig nicht mehr pro Liter Milch oder Zentner Getreide einen bestimmten Betrag, sondern für die Bewirtschaftung jedes Hektars Land. Wie dieses Land genutzt wird, spielt dann keine Rolle mehr. Hintergrund: Die EU will zum einen, dass Bauern künftig flexibler auf den Markt reagieren. Vor allem aber sollen die Landwirte künftig dafür unterstützt werden, dass sie die Kulturlandschaft pflegen, also Flächen freihalten - und nicht mehr für die Produktion von Butterbergen und Milchseen. Die Entkopplung findet in mehreren Schritten statt. Los geht‘s im kommenden Jahr unter anderem damit, dass die Schlachtprämie für Rinder gestrichen wird und das so gesparte Geld den Bauern zugute kommt, die Dauergrünland bewirtschaften. Um massive Einkommenseinbußen über Nacht zu vermeiden, wird für jeden einzelnen Hof aus den Prämien, die er zwischen 2000 und 2002 erhalten hat, ein Referenzbetrag errechnet, der vorübergehend - zusammen mit Flächenprämien - an die Bauern weiter gezahlt wird. Diese betriebsindividuellen Zahlungsansprüche werden von 2010 an abgeschmolzen. Ende 2012 ist der Prozess beendet. Dann erhält jeder Landwirt innerhalb einer Region pro Hektar Land eine einheitliche Prämie - ganz egal, wie er dieses Land bewirtschaftet. Diese Regelungen in Sachen Direktzahlungen sind die "erste Säule" der künftigen Agrarpolitik. In der zweiten geht es darum, die Entwicklung von Landwirtschaft und ländlichen Räumen in bestimmte Richtungen zu lenken. Dazu wurde zum einen das so genannte "Cross Compliance", zu deutsch die "Überkreuzverpflichtung", eingeführt: Dafür, dass der Landwirt EU-Geld erhält, muss er im Gegenzug Standards in den Bereichen Nahrungsmittelsicherheit, Umwelt- und Tierschutz einhalten. Verstößt er dagegen, wird seine Prämie gekürzt. Weiterer Bestandteil der zweiten Säule ist die Modulation: Die Direktzahlungen werden von Jahr zu Jahr gekürzt - 2005 um drei Prozent, 2006 um vier und ab 2007 jeweils um fünf Prozent. Jeder Betrieb erhält einen "Freibetrag" von 5000 Euro. Das eingesparte Geld soll in die Entwicklung des ländlichen Raumes fließen. Wie die Mittel genau verwendet werden, entscheiden die Länder. (ik)

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