HINTERGRUND

Mindestlohn in Luxemburg Luxemburg ist eines von acht EU-Ländern, die einen Mindestlohn haben. Derzeit beträgt er monatlich 1466,97 Euro. Für qualifizierte Mitarbeiter muss der Arbeitgeber 20 Prozent zulegen.

Arbeitnehmer unter 18 Jahren verdienen je nach Alter 80 beziehungsweise 75 Prozent des Mindestlohn. Eingeführt wurde der Mindestlohn in Luxemburg durch ein Gesetz vom 30. Dezember 1944. Seit der grundlegenen Gesetzesreform 1973 muss er an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung im Land angepasst werden. Dazu muss die Regierung dem Abgeordnetenhaus jedes zweite Jahr ein Gutachten über die Lohnentwicklung vorlegen. Per Gesetz kann dann eine Anhebung des Mindestlohns beschlossen werden. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2005. Wie die anderen Einkommensarten wird auch der Mindestlohn automatisch an die Preisentwicklung angepasst. 2002 verdienten 15,1 Prozent der Arbeitnehmer in Luxemburg den Mindestlohn. Bei den Frauen waren es 19 Prozent, bei den Männern 13 Prozent. Das minimal zu zahlende Arbeitsengelt war niemals unumstritten. Kritisiert wird diese Regelung insbesondere von den Arbeitgebern, die ihre Abschaffung fordern, da sie ihm wettbewerbsverzerrende Wirkungen zuschreiben. Davon wollen sowohl Regierung als Gewerkschaften nichts wissen.(lmo)

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