HINTERGRUND

Arbeitskampf im öffentlichen Dienst Worum geht's bei den in Rheinland-Pfalz drohenden Streiks? Vordergründig richtet sich der Arbeitskampf gegen die geplante Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Landesbedienstete von 38,5 auf 40 Stunden.

Doch die Gründe liegen tiefer: Während für die Bediensteten von Bund und Kommunen ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt wurde, haben die Arbeitgeber auf Länderseite ihre Zustimmung verweigert und diktieren nach Ansicht der Gewerkschaften nun einseitig die Bedingungen. Die Arbeitgeber halten den Arbeitnehmern dagegen vor, einen Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu verweigern. Beide Seiten fordern die jeweils andere auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Wer fällt unter die Kategorie Landesbedienstete? In der Region Trier arbeiten nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi vor allem in den Hochschulverwaltungen, beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, dem Landesuntersuchungsamt, der Straßenverwaltung und der ADD. Auch Lehrer und Polizisten gehören zu den rund 96 000 Menschen, die in Rheinland-Pfalz beim Land beschäftigt sind. 62 000 von ihnen sind Beamte. Dürfen Beamte streiken? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Die Arbeitgeber beantworten diese Frage mit einem klaren Nein, Verdi dagegen vertritt die Auffassung, dass Streik ein Grundrecht ist, das auch für Beamte gilt. Eine gerichtliche Klärung gebe es nicht. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Gewerkschaft der Polizei (GDP) rufen nur Angestellte beziehungsweise Arbeiter zum Arbeitskampf auf. Rund 20 Prozent der Lehrer im Land sind Angestellte; bei der Polizei sind etwa Mitarbeiter der Bußgeldstelle, von Schreibstuben oder den KFZ-Betrieben keine Beamte. Warum streiken bei uns andere Berufsgruppen als in Baden-Württemberg, wo Müllmänner und Krankenschwestern in den Ausstand getreten sind? Während es für die Beschäftigten des Bundes einen unstrittigen Tarifvertrag gibt und bei den Ländern gar keinen (siehe oben), können Kommunen die Arbeitszeitregelung im bestehenden Tarifvertrag kündigen. Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und einigen weiteren Bundesländern haben davon Gebrauch gemacht. In Rheinland-Pfalz wollen die kommunalen Arbeitgeber im März eine Entscheidung fällen. Streben sie ebenfalls eine Arbeitszeit-Verlängerung an, drohen auch bei uns Streiks bei der Abfallentsorgung, in Kliniken und Rathäusern. (ik)

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