Haftstrafen für Kindesmissbrauch

TRIER. (DiL) In gleich zwei Verfahren mussten sich verschiedene Kammern des Landgerichts Trier gestern mit Fällen von Kindesmissbrauch beschäftigen. Dabei verurteilte die 1. Große Jugendkammer einen 50-jährigen Mann aus Bitburg zu drei Jahren Haft.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, in den Jahren 2000 bis 2002 den zwölfjährigen Sohn seiner damaligen Vermieter sexuell missbraucht zu haben. Allerdings sprach das Gericht den Angeklagten von einem Teil der 16 vorgeworfenen Tatvorgänge frei. Ob Revision eingelegt wird, ist offen. Zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilte die 3. Große Strafkammer einen 47-jährigen Mann aus Osburg. Er war angeklagt, in 209 Fällen sexuelle Handlungen an seinen heute 13 und 19 Jahre alten Töchtern vorgenommen zu haben. Der Tatzeitraum erstreckte sich von 1999 bis 2005. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.

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