Harte Bandagen oder Straftat?

Für alle, die letzten November beim ersten Anlauf dabei waren, gab es ein Déjà-vu-Erlebnis: Anträge, Anklageschriften, Begründungen, Stellungnahmen: Alles wurde beim "Greinert-Prozess" wortgleich aufs Neue verlesen. Aber am zweiten Prozesstag dürfte die Routine ein Ende haben.

Trier. Nur für einen war alles neu: Staatsanwalt Jörn Patzak, frischer zweiter Ankläger neben dem in Sachen Greinert bisweilen hochemotionalen Oberstaatsanwalt Volker Bewernick, durfte gleich die Anklageschrift verlesen. Zuvor hatten Greinerts Verteidiger eneut beantragt, das Verfahren mangels Zuständigkeit des Landgerichts einzustellen - was die Kammer, wie im vorigen Jahr, ablehnte. Die entscheidende Frage bleibt: Hat Greinert im Prozess gegen seinen Mandanten Frank T. den Kölner Privatdetektiv Helmut P. zu einer Falschaussage angestiftet? Fest steht: P. hat zugunsten von T. falsch ausgesagt, dessen Vater hat ihn dafür bezahlt, und zwischen Greinert und P. gab es vor der Zeugenaussage Kontakte. Die Staatsanwaltschaft legt Greinert zur Last, P. die falsche Aussage quasi vorformuliert zu haben. Zudem habe er ihn aufgefordert, den (inzwischen gestorbenen) Vorsitzenden Richter zu provozieren, um einen Befangenheitsantrag stellen zu können. In diesem Zusammenhang habe er den Richter auch beleidigt.Der inzwischen 76-jährige Greinert räumt ein, im "Kampf um das Recht" mit harten Bandagen gekämpft zu haben. Das Verfahren habe sich, was ihm heute leid tue, zu einem "Kampf mit dem Vorsitzenden Richter" verengt, weil er das Gefühl gehabt habe, "dessen Voreingenommenheit mit Händen greifen zu können". Dass er sich auf Gespräche mit dem dubiosen Zeugen P. eingelassen habe, bedauere er inzwischen. Die verabredete Provokation des Richters, dem er "in wechselseitiger herzlicher Abneigung verbunden" gewesen sei, bestreitet Greinert nicht. Aber er habe nie zu Straftaten wie einer Falschaussage angestiftet.Der Zeuge P. rückt in den Fokus

Damit wird die Aussage des Zeugen P. in der kommenden Woche zum Fokus des Verfahrens. Zumal die beiden anderen möglichen Zeugen, Vater und Sohn T., per Anwalt mitteilen ließen, sie beabsichtigten, die Aussage zu verweigern - zumindest beim Sohn nicht ohne Aussicht auf Erfolg, denn er könnte sich selbst belasten.Wie viel Freude die Anklage mit ihrem Hauptbelastungszeugen haben wird, steht noch in den Sternen. Laut Kölner "Express" soll Helmut P., dessen Strafregister Bände füllt, schon wieder Betrugsstraftaten begangen haben. Im Frühjahr wurde der "stadtbekannte Gauner" (Express) nach "Randale im Gebäude der Kölner Staatsanwaltschaft" inhaftiert. Immerhin dürfte damit sicher sein, dass er zum Prozesstermin am 26. September tatsächlich erscheint.

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