Hüpfburg-Nachspiel

MAINZ. Der "Tag der offenen Tür" der Mainzer Staatskanzlei eine Woche vor der Bundestagswahl wird ein Nachspiel vor dem Verfassungsgerichtshof haben. Die CDU sieht die Chancengleichheit verletzt und hat Klage wegen "unzulässiger Öffentlichkeitsarbeit" eingereicht.

Wenige Tage vor einer wichtigen Wahl mit einem "Tag der offenen Tür" in der Staatskanzlei "regierungsamtliche Werbung" zu betreiben: Das will die CDU-Opposition nicht länger klaglos akzeptieren. Nachdem bereits 2004 nach gleichem Muster Öffentlichkeitsarbeit vor der Europa- und Kommunalwahl betrieben wurde, hat die Fraktion am Freitag Klage beim Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz gegen Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) eingereicht, um die Veranstaltung vom 10. September als verfassungswidrig zu brandmarken. Die vom Bundesverfassungsgericht 1977 gesteckten Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten seien von der Regierung Beck bereits mehrfach missachtet worden, so CDU-Fraktionschef Christoph Böhr. Er will nicht weiter "gute Miene zum bösen Spiel machen". Ihm geht es nach eigenen Angaben nicht vordergründig um den "Tag der offenen Tür", der mit Hüpfburg und überwiegendem Unterhaltungsteil dem Besucher alles andere als einen Erkenntnisgewinn gebracht habe. Gerichtlich klären lassen will Böhr vielmehr die Art und Weise der Regierungswerbung mit Steuergeldern in Wahlkampfzeiten. Rechtlich vertreten wird die CDU von Wolfgang Kubicki, dem FDP-Fraktionsvorsitzenden im Landtag Schleswig-Holstein. Als Oppositionsführer ist Kubicki wie kein Zweiter geeignet und sensibilisiert für das Anliegen, ist sich Böhr sicher. Kubicki sieht durch die Öffentlichkeitsarbeit der Staatskanzlei die verfassungsrechtlichen Prinzipien einer freien Wahl und der Chancengleichheit verletzt. Der "Tag der offenen Tür" komme in seiner Wirkung der Partei von Ministerpräsident Beck zugute. "Die Beeinflussung liegt auf der Hand", so der Anwalt. Kubicki erhofft sich von einem VGH-Urteil auch eine weitere Auslegung des Verfassungsgerichtsurteils von 1977. Die rechtliche Vertretung für die CDU gibt es laut Kubicki zu einem "Freundschaftspreis" im niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich. Entschieden wird über die Klage vermutlich nicht vor der Landtagswahl am 26. März.

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