Im Schneckentempo Richtung Urteil

TRIER. Vor dem Landgericht ist der Prozess gegen die mutmaßlichen Eifeler Kneipenräuber fortgesetzt worden. Den acht Angeklagten werden Überfälle auf Gaststätten in Krautscheid (Kreis Bitburg-Prüm) und Weidenbach (Kreis Daun) vorgeworfen.

Der Fortschritt ist eine Schnecke - jedenfalls im Kneipenräuber-Prozess. Zehn Prozesstage sind seit dem Auftakt Ende Oktober bereits vergangen, doch wer jetzt erstmals eine Verhandlung besucht, hat nichts Spannendes verpasst. Immerhin: Die Anklage gegen die acht überwiegend deutsch-russischen jungen Männer ist verlesen, ein paar Sätzchen zur jeweiligen Vita waren auch schon zu hören. Doch ansonsten tritt der Prozess vor der Ersten Großen Jugendkammer auf der Stelle - sieht man einmal ab von den zahllosen Umzügen des Gerichts. Hauptbremsklötze: die Anwälte der Angeklagten. Sage und schreibe 14 Juristen stehen den 21 bis 25 Jahre alten Beschuldigten zur Seite. Weil fast jeder Rechtsanwalt zeigen will, was er alles drauf hat an juristischen Spitzfindigkeiten, stellen einige der Damen und Herren in schwarzer Robe mit Vorliebe Anträge: Befangenheitsanträge, Ablehnungsanträge, Beweisanträge. Die werden zunächst von mehreren Dolmetschern übersetzt, bevor sich das fünfköpfige Gericht zur Beratung in sein Kämmerchen zurückzieht. Während der zahllosen Unterbrechungen passt das runde Dutzend Justiz- und Polizeibeamter auf, dass keiner der Angeklagten flitzen geht, beraten die Anwälte bei einer Zigarette über ihren nächsten Coup und schimpfen die beiden Staatsanwälte über die Verzögerungstaktik der Verteidigung. Wenn das Glöckchen läutet, setzen sich alle wieder hin, und das Prozedere geht von vorne los. Gestern drehte sich alles um so genannte Prozess-Beobachter, die der Trierer Polizeipräsident entsandt hat. Nicht rechtmäßig, fanden die Verteidiger, alles bestens, meinten Staatsanwaltschaft und Gericht. Der Konflikt ist noch nicht abschließend entschieden, Fortsetzung daher am nächsten Prozesstag Anfang Januar. "Frohe Weihnachten", seufzte abschließend Chef-Richter Rolf Gabelmann.

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