Im Vollrausch zugestochen

Das Amtsgericht Trier hat einen 18-Jährigen zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Hintergrund: eine Messerattacke in den Moselauen.

Trier. (sey) Auch ein Vollrausch schützt vor Strafe nicht. Weil er einen Gleichaltrigen mit vier Messerstichen lebensgefährlich verletzt hat, verurteilte das Amtsgericht gestern einen zur Tatzeit volltrunkenen Trierer zu einer Jugendbewährungsstrafe. "Ein moderates Urteil", meinte anschließend der Verteidiger des 18-jährigen Angeklagten, Sven Collet (Trier). Der sieben Monate zurückliegende Fall hatte in der Region wegen der ungewöhnlichen Begleitumstände für Aufsehen gesorgt (siehe gestrige TV-Ausgabe). Denn zu der blutig endenden Auseinandersetzung war es wegen des Streits um einen Euro gekommen. Diesen Betrag hatte der mit einem Messer bewaffnete Angeklagte nachts um drei Uhr vor einem Schnellrestaurant in den Moselauen von zwei jungen Autoinsassen gefordert. Es kam zu Handgreiflichkeiten, in deren Verlauf der 18-jährige Autofahrer von dem Angreifer durch mehrere Messerstiche schwer verletzt wurde. Eine Notoperation rettete dem Opfer das Leben.Der zehn Tage später gefasste Täter gab an, sich wegen seines Alkohol- und Drogenkonsums an nichts mehr erinnern zu können. Verurteilt wurde er gestern dennoch - allerdings nicht wegen gefährlicher Körperverletzung oder Ähnlichem, sondern wegen einer Vollrausch-Tat. Das Urteil ist rechtskräftig.

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