Insel der Landeskinder

MAINZ. Studiengebühren an den Hochschulen des Landes nur von Nicht-Rheinland-Pfälzern zu kassieren, hält der Wissenschaftliche Dienst des Landtags für verfassungsrechtlich bedenklich. Die Juristen vermissen eine sachliche Begründung für die Ungleichbehandlung.

Geht es nach Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner (SPD), bleibt Rheinland-Pfalz trotz aller Beschlüsse der Nachbarländer ab 2007 eine Insel des gebührenfreien Studiums - zumindest für Studenten mit Hauptwohnsitz im Land. In einem 75-seitigen Gutachten für die Fraktionen von FDP und CDU, das dem TV vorliegt, kommen allerdings dem Wissenschaftlichen Dienst des Landtags starke Zweifel an der Zulässigkeit der so genannten Landeskinderklausel, die von den Gebühren befreit. Die Bevorzugung der Landeskinder birgt demnach ein "verfassungsrechtliches Risiko", weil es für den als Benutzungsgebühr anzusehenden Studienbeitrag keinen sachlichen Grund gibt. Auch werden wegen der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs Bedenken nach der Prüfung eines ersten Gesetzentwurfs konstatiert. EU-rechtlich könnte zudem gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen werden, lässt sich aus dem Gutachten lesen. Ungeachtet der Expertise geht das Zöllner-Ministerium davon aus, dass demnächst ein verfassungsfester Gesetzentwurf im Landtag eingebracht werden kann. Auf Studienbeiträge bei einem Teil der Hochschulnutzer zu verzichten, liege nach Überzeugung des Ministeriums in der Finanzhoheit des Landes, sagte Zöllners Sprecher Michael Au auf Anfrage. Zu dem Gutachten, das nur den Fraktionen vorliegt, wollte er sich nicht äußern. Au geht davon aus, dass eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen gegen eine ähnliche Landeskinderklausel im Hauptverfahren keinen Bestand haben wird. Auch der - bislang ausgebliebene - Ansturm von "Gebührenflüchtlingen" von außerhalb auf die Hochschulen des Landes wird laut Au an Zöllners Haltung nichts ändern. Die FDP sieht sich dagegen durch die Bedenken des Gutachtens bestätigt. Die vorgesehene Regel sei absurd, wenn ein Student aus dem nordrhein-westfälischen Teil der Eifel für ein Studium in Trier zahlen müsste, ein Student aus Luxemburg nach zwingendem EU-Recht nicht. Die Landeskinderregelung sollte schnellstens beerdigt werden, so der FDP-Abgeordnete Werner Kuhn. Auch für die CDU sind die Vorbehalte der Gutachter "keine Überraschung".

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