"Je nach Urteil ist mein Mandant erledigt"

TRIER. Im Bestechlichkeitsprozess gegen den Ortsbürgermeister von Salmtal, Manfred Hower, hat der Staatsanwalt eine eineinhalbjährige Bewährungsstrafe gefordert. Auf Freispruch plädierte dagegen Howers Verteidiger. Das Urteil fällt heute in einer Woche.

Bis in den frühen Abend hinein haben der Trierer Oberstaatsanwalt Hans-Peter Hemmes und Rechtsanwalt Justizrat Roderich Schmitz gestern noch einmal ihren großen Auftritt. Acht Verhandlungstage haben sich die beiden Gegenspieler in dem seit März andauernden Prozess gegen den Bürgermeister der 2500-Seelen-Gemeinde Salmtal (Kreis Bernkastel-Wittlich) massiv attackiert und teils heftige Wortgefechte geliefert. Gestern Nachmittag gibt’s nun endlich das mit Spannung erwartete große verbale Finale. Und es wird, so viel vorweggenommen, eine Sternstunde der Trierer Justiz.

Da stehen sich – nach Abschluss der über weite Strecken mühsamen Beweisaufnahme im Fall des FWG-Politikers Manfred Hower – zwei absolute Könner ihres Fachs gegenüber. Ein Genuss, wenn man nicht gerade auf der Anklagebank sitzt und mit einer Verurteilung rechnen muss, den ausgefeilten Plädoyers der beiden Trierer Juristen zuzuhören. So überzeugend, so rhetorisch gewandt und schlüssig ist von zwei Gegenspielern selten in einem Trierer Gerichtssaal argumentiert worden.


Dabei sind die Rollen von Beginn an klar verteilt: Oberstaatsanwalt Hans-Peter Hemmes rückt auch nach Abschluss der Beweisaufnahme fast keinen Millimeter von der Anklage ab, die dem heute 37-jährigen Ortsbürgermeister Manfred Hower vorwirft, bei einem Grundstücksgeschäft vor sechs Jahren Schmiergeld verlangt zu haben. Andernfalls soll er damit gedroht haben, die Entscheidung für die Ansiedlung einer Lebensmittelkette im Salmtaler Gewerbegebiet im Gemeinderat zu torpedieren. „Die Vorwürfe haben sich in vollem Umfang bewahrheitet“, ist Hemmes überzeugt.
Nach seiner Ansicht hat der Salmtaler Ortsbürgermeister nach seinem Amtsantritt im August 1999 nur eines im Sinn gehabt: „Er wollte mitverdienen und habe Eigenwohl vor Gemeinwohl gesetzt.“ Ein mögliches Motiv: „Geld ist eine Droge für ihn. Wenn es um Geld geht, kennt Hower keine Grenzen“, mutmaßt der Staatsanwalt.

Geschlagene eineinhalb Stunden listet der Trierer Oberstaatsanwalt Punkt für Punkt auf, warum er Hower, der auch stellvertretender FWG-Landesvorsitzender ist, für schuldig hält – der Bestechlichkeit und versuchten Erpressung. „Ich bin überzeugt, Herr Hower“, spricht Hemmes den Angeklagten abschließend direkt an, „die Vorwürfe treffen zu.“ Hemmes’ Forderung: eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung und 5000 Euro Geldbuße.

Geschlagene zweieinviertel Stunde dauert anschließend der verbale Konter seines Gegenspielers Roderich Schmitz. Der Trierer Verteidiger widmet sich genüsslich den widersprüchlichen Zeugenaussagen, kritisiert den überzogenen Ermittlungseifer der Staatsanwaltschaft und „Vorverurteilungen durch Kripo-Beamte“.

Vor allem in den Aussagen der beiden Hauptbelastungszeugen entdeckt der Justizrat „gravierende Widersprüche – da stimmte es vorne und hinten nicht“. Das alles in einem Prozess, der für seinen Mandanten von existenzieller Bedeutung sei. „Je nach Urteil ist Manfred Hower erledigt, in jeder Hinsicht.“ Der gelernte Bankkaufmann Hower sei ein unbescholtener Familienvater, der sich bis dato nichts habe zuschulden kommen lassen.

Weil vieles in dem Prozess im Unklaren oder widersprüchlich geblieben sei, könne der Salmtaler Ortsbürgermeister gemäß der Devise „im Zweifel für den Angeklagten“ auch nicht verurteilt werden. „Wenn das nicht für einen Freispruch reicht, habe ich Angst um unseren Rechtsstaat“, schloss Strafverteidiger Roderich Schmitz.

Jetzt ist das vierköpfige Gericht an der Reihe. Bis Mittwochnachmittag nächster Woche muss das Urteil im Fall Hower stehen. Die Erste Große Strafkammer unter ihrer Vorsitzenden Petra Schmitz ist nicht zu beneiden

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