Justitias unendliche Geschichte

TRIER. Im November 2003 berichtete der TV über den Prozess gegen einen Trierer KFZ-Sachverständigen, dem vorgeworfen wird, in zahlreichen Fällen in betrügerischer Absicht Auto-Unfälle provoziert zu haben. Anfang 2005 läuft das Verfahren immer noch - und ein Ende ist nicht absehbar.

Staatsanwalt Arnold Schomer muss lange nachdenken, ehe ihm aus langjähriger Berufspraxis ein Verfahren einfällt, dass sich ähnlich lange hingezogen hat wie der Prozess gegen den mittlerweile 42-jährigen Stefan B. Kein Wunder, dass er an diesem Prozesstag, es ist der dreiundfünfzigste, harsch reagiert, als der Angeklagte wieder einmal einen Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter stellt. Das sei "einer der zahlreichen missbräuchlichen Versuche, den Prozess zum Platzen zu bringen", schimpft der Anklagevertreter. In der Tat haben die Beteiligten im Gerichtssaal aufgehört, die Befangenheits- und Beweisanträge von Stefan B. zu zählen, ebenso wie seine verbalen Attackenoder Strafanzeigen gegen Zeugen. Am 18. September 2003 (!) saßen die Beteiligten zum ersten Mal im Gerichtssaal, und je nachdem, wie es läuft, könnte das Verfahren am Ende noch seinen zweiten Geburtstag erleben. Ein Glück, dass die Vorsitzende Richterin Irmtrud Finkelgruen in bemerkenswerter Weitsicht von Anfang an einen Ersatz-Richter ins Verfahren genommen hat. Denn Ende März geht sie in Ruhestand, und es sieht nicht so aus, als könne sie den Prozess noch vor der Pensionsreife abhaken. Das hat auch damit zu tun, dass der Angeklagte seine akribische Verteidigung zu einer Art Lebensaufgabe gemacht hat. Seit fast zwei Jahren sitzt er in Untersuchungshaft, und er kennt die Akten mindestens ebenso genau wie das Gericht und die Staatsanwaltschaft. Es sieht nicht gut aus für ihn. Er soll an geeigneten Stellen immer wieder bewusst Verkehrsunfälle provoziert haben, in denen seine Unfallgegner als vermeintlich Schuldige zahlen mussten. 18 gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr legt man ihm zur Last, gefährliche Körperverletzung, diverse Fälle von vollendetem und versuchtem Betrug, nebst falschen eidesstattlichen Versicherungen. Wenn es zur Verurteilung kommt, langt das für ein paar Jahre Gefängnis. Aber für einen Schuldspruch reicht es nicht aus, aus der Vielzahl der angeklagten Vorgänge den nahe liegenden Schluss zu ziehen, dass es sich nicht um einen Zufall handeln kann. Das deutsche Strafrecht verlangt einen konkreten Nachweis jeder Einzeltat, und das bedeutet Fiesel-Arbeit für die Kammer. Fall für Fall wird abgeklopft, auch wenn die Zeugen schon mal in Amerika gesucht werden müssen. Der bei jeder Verhandlung anwesende KFZ-Sachverständige erstellt Gutachten über Gutachten, und sein Kollege Psychiater analysiert den Seelenzustand des Angeklagten - der seinerseits nutzt jeden ihm rechtlich zustehenden Einwand, was das Verfahren heftig in die Länge zieht.Konfliktstrategie führt selten zu mildem Urteil

Würde Stefan B. mit einem Freispruch rechnen, wäre seine Prozess-Strategie ein Schnitt ins eigene Fleisch - immerhin sitzt er bis zum Urteilsspruch in Haft, und es ist eher selten, dass sich Gerichte für ein vom Angeklagten mit harten Bandagen geführtes Verfahren mit Milde bei der Strafzumessung bedanken. Geht man aber ohnehin von einer Verurteilung aus, dann könnte es für einen Angeklagten durchaus "rentabel" sein, das Urteil hinauszuzögern. Denn bis zu dessen Rechtskraft sitzt er in der komfortableren Untersuchungshaft, und die Zeit wird auf die spätere "normale" Strafhaft angerechnet. Freilich haben der große Aufwand und die lange Dauer des Verfahrens noch eine nicht unerhebliche "Nebenwirkung": Die Rechtsfindung wird ganz schön teuer. Pflichtverteidigung, Gutachter, Gerichtskosten: Insider reden von einer dicken sechsstelligen Summe, die bei einem Prozess dieser Kategorie zusammenkommt. Zahlen muss sie im Fall einer Verurteilung der Angeklagte. Fehlen ihm die Mittel, ist die Staatskasse am Brett.

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