KURZ
Urteil: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten hat das Landgericht Trier gegen einen 60-Jährigen wegen Betrugs mit Lastschriften verhängt.
13.06.2007
, 21:30 Uhr
Urteil: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten hat das Landgericht Trier gegen einen 60-Jährigen wegen Betrugs mit Lastschriften verhängt.