Kämmerer klagt erfolglos

TRIER. Es bleibt dabei: Triers ehemaliger Leiter des Finanzcontrollings, Edgar Meyer, darf die 50 000 Euro, die er von Oberbürgermeister Helmut Schröer wegen seiner tausenden Überstunden erhalten hatte, nicht behalten.

Edgar Meyer, ehemaliger Kämmerer der Stadt Trier, ist ein Mann mit Prinzipien. Dazu gehört, dass er seinen Beamten-Job nie nach der Stechuhr erledigt hat und auch, dass er sich vor dem Gesetz nicht so leicht geschlagen gibt. Rund 80 Millionen Euro will Meyer der Stadt eingespart haben durch die rund 6000 Überstunden, die er zwischen 1990 und 2004, dem Jahr seiner Pensionierung, "auf dienstliche Anweisung hin" geleistet hat. Besonders das tagesaktuelle Management der rund 400 Millionen Euro Schulden der Stadt sei arbeits- und zeitintensiv gewesen. Mit Oberbürgermeister Helmut Schröer gab's deswegen eine interne Vereinbarung: 100 000 Euro brutto sollte Meyer nach seiner Pensionierung für die geleistete Mehrarbeit aus der Stadtkasse erhalten, gezahlt in zwei Raten zu je 50 000 Euro. Doch nach der ersten Überweisung wurde die Angelegenheit brenzlig: Die Finanzaufsichtsbehörde schaltete sich ein und auch die Staatsanwaltschaft. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) entschied, dass Meyer die 50 000 Euro zurückzahlen müsse, weil das Beamtengesetz eine Vergütung von Überstunden nur in absoluten Ausnahmefällen vorsehe. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Schröer und Meyer wegen des Verdachts der Untreue. Oberbürgermeister Schröer zahlte 12 000 Euro; gegen diese Auflage stellte die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren gegen ihn ein. Meyer verweigerte den Deal - obwohl eine solche Auflage keinem Schuldeingeständnis gleichgekommen wäre. Nach Auskunft des Leitenden Oberstaatsanwalts Horst Roos laufen die Ermittlungen in dieser Angelegenheit noch, stehen aber kurz vor dem Abschluss.Neuwagen für Nachzahlung

Die 50 000 Euro zahlte Meyer Mitte 2005 zwar an die Stadt zurück (der TV berichtete mehrfach), aber nur unter Vorbehalt: Per Klage vor dem Verwaltungsgericht wollte er seine Interpretation des Beamtengesetzes durchsetzen. "Die Überstunden sind aus terminlich dringenden, tagesaktuellen Einzelangelegenheiten aufgelaufen", erklärte Meyer gestern im TV-Gespräch. Für nach Art und Dauer eng begrenzte Ausnahmefälle ermöglicht das Beamtengesetz tatsächlich zusätzliche Bezüge. Doch für das Verwaltungsgericht fallen die von Meyer geleisteten Überstunden nicht unter diese Sonderregelung. Vielmehr gehöre die "laufende Bearbeitung von dienstlichen Vorgängen' über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus" untrennbar zum Amt des Kämmerers. Auch der Versuch von Meyers Anwalt, das Geld über den juristischen Sachverhalt der "Entreicherung" zurückzufordern, fruchtete nicht. Die dreiste Argumentation des Trierer Rechtsanwalts Stefan Schatz ist in einem internen Papier des Rechnungsprüfungsamts nachzulesen, das dem TV vorliegt: Im Vertrauen auf die an ihn geleistete Mehrarbeitsvergütung habe sich Meyer einen VW Phaeton für knapp 32 000 Euro gekauft. Weil diese Summe der Netto-Überweisung entspreche, falle der Tatbestand der Bereicherung weg und Meyer sei nicht mehr zur Rückzahlung verpflichtet. Dass Meyer über die strittige Summe verfügen konnte, diese Mitte 2005 bereits unter Vorbehalt zurückgezahlt hatte und auch der Gegenwert des Wagens noch als Bereicherung zu werten ist, schien für den Anwalt bei dieser Argumentation keine Rolle zu spielen. "Unsere Deutung des Beamtengesetzes war offenbar falsch", kommentiert Oberbürgermeister Schröer das Urteil des Verwaltungsgerichts, das Meyer trotzdem nicht einfach so hinnehmen will. Zwar habe er sich mit seinem Anwalt noch nicht beraten, nachdem ihm am Wochenende das Urteil zugestellt worden sei. "Aber ich neige dazu, die Angelegenheit weiterzuverfolgen", sagte Meyer im TV-Gespräch. "Mir geht es um den Grundsatz. Wenn Überdurchschnittliches geleistet wird, muss auch angemessen gezahlt werden." Prinzipien sind eben Prinzipien.

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