"Kamikaze"-Fahrer im Visier

TRIER. Für die beiden luxemburgischen Motorradfahrer, die mit Tempo 250 über die Bitburger gerast sind und sich dabei gefilmt haben, wird es eng: Die Polizei ermittelt gegen sie, einer der beiden ist bereits aktenkundig.

Samstag, 2. September, kurz nach 12 Uhr, B 51 zwischen Helenenberg und Windmühle: Zwei Motorradfahrer rasen mit 250 Kilometern in der Stunde über die Bitburger, überholen waghalsig, zwingen den Gegenverkehr zum Ausweichen. Dann plötzlich passiert es: Einer der Ducati-Fahrer rast in atemberaubender Geschwindigkeit auf ein vorausfahrendes Auto zu, kann nicht mehr ausweichen, knallt gegen den Wagen, wird von seiner Maschine geschleudert, das Motorrad rutscht über die Bundesstraße, landet im Straßengraben. Der Fahrer steht auf, wischt sich den Staub von der schwarz-roten Leder-Kombi, taumelt geschockt über die Straße - ein LKW muss bremsen - , setzt sich neben seine Maschine auf die Leitplanke. Ende des so genannten Ghostrider-Videos, das seit einiger Zeit im Internet zu finden ist (der TV berichtete). Der spektakuläre Unfall, bei dem sich der aus einem luxemburgischen Dorf nahe der deutschen Grenze stammende Motorradfahrer wie durch ein Wunder nur leicht verletzt hat, ist bei der Polizei aktenkundig. Es gebe keinen Zweifel an der Schuld des Ducati-Fahrers. Der 28-Jährige habe nach dem Zusammenstoß mit dem Auto eines Trierers zugegeben, zu schnell gefahren zu sein und nach einem Überholmanöver die Kontrolle über seine Maschine verloren zu haben. Zur Strafe hat er einen Bußgeldbescheid bekommen, den er laut Polizei auch bezahlt hat. Hinweise auf "kamikazeartiges" Verhalten habe es zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben, heißt es im Polizeibericht. Für die Beamten war der Fall damit erledigt. Bis vor zwei Wochen. Nachdem der TV über das im Fernsehen gezeigte Raser-Video berichtet hat, ist die Polizei aktiv geworden. Es gebe keinen "vernünftigen Zweifel" mehr, dass es sich bei dem Motorradfahrer, der Anfang September den Unfall auf der B 51 verursacht hat, auch um einen der beiden Ghost-Rider aus dem Fernsehbeitrag handelt, bestätigte gestern Polizei-Sprecherin Monika Peters.Fünf Jahre Gefängnis drohen

Inzwischen wird gegen beide ermittelt, die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet. Vorwurf: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Laut Paragraf 315 c Strafgesetzbuch droht dem, der im Straßenverkehr "grob verkehrswidrig und rücksichtslos... Leib oder Leben eines anderen Menschen" gefährdet, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Pech für den 28-jährigen Ghost-Rider: Durch den Unfall ist er der Polizei bekannt. Daher dürften sich die Ermittlungen nicht ganz so schwierig gestalten. Gefahndet wird nun nach dem zweiten Motorradfahrer, bei dem es sich wohl auch um einen Luxemburger handelt. "Wir setzen alles daran, dass so etwas nicht noch einmal passiert", sagt Polizeisprecherin Peters. Die Polizei sucht Zeugen, die am 2. September auf der B 51 durch die "Kamikaze"-Fahrer gefährdet worden sind (Telefon 0651/9779-3200).

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