Kein Echo auf Widerruf

TRIER/OCKFEN. Im Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Ockfener Bürgermeister Hubert Krewer und dem FWG-Ratsmitglied Gerd Benzmüller ( TV vom 6. August) hat das Verwaltungsgericht Trier nun ein Urteil gefällt. Demnach hat Hubert Krewer keinen Anspruch auf einen Widerruf der von Gerd Benzmüller in einer Gemeinderats-Sitzung gemachten Aussagen.

Schlappe für Hubert Krewer, bis zur Kommunalwahl am 13. Juni Ortsbürgermeister von Ockfen: Gestern ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier im Rechtsstreit zwischen dem Kläger Hubert Krewer und dem Beklagten Gerd Benzmüller bei den Prozess-Beteiligten eingetroffen (Az.: 1 K 684/04.TR ). Darin heißt es: "Die in einer Gemeinderatssitzung abgegebenen Äußerungen eines Gemeinderatsmitglieds, die sich als allgemeine Unmutsäußerungen der politischen Opposition im Gemeinderat darstellen, müssen nicht widerrufen werden." Somit wird die Aussage Gerd Benzmüllers in der Gemeinderatssitzung am 8. Januar 2003 ohne rechtliche Folgen bleiben. Dieser hatte gesagt, Krewer habe in seiner Funktion als Ortsbürgermeister "den Rat belogen und Beschlüsse nicht ausgeführt". Hubert Krewer hatte daraufhin einen Prozess angestrengt, um auf dem Rechtsweg einen Widerruf zu erzwingen. Den Schlichtungsversuch Michael Zimmers, Präsident des Verwaltungsgerichtes, in der Verhandlung vor drei Wochen lehnte Krewer ab. Er nutzte vielmehr die Gelegenheit, bei dem Termin am 5. August noch einmal zu betonen, seine Ehre sei "durch diese Behauptung verletzt worden". Er sei "der Öffentlichkeit vorgeführt worden", habe aus diesem Grund auch nicht mehr als Bürgermeister kandidiert. Richter Michael Zimmer hatte in der Verhandlung bereits seine Einschätzung verkündet, nach der "die Äußerungen relativ allgemein gewesen" seien und "dem entsprechen, was wir aus der politischen Debatte kennen". "Ich habe das Urteil noch nicht gelesen und werde mit meinem Anwalt besprechen, ob wir weitere Rechtsmittel einlegen", erklärte Krewer gestern auf TV -Nachfrage .

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