Kein Geld für Überstunden

KOBLENZ/TRIER. Es bleibt dabei: Triers pensionierter ehemaliger Stadtkämmerer Edgar Meyer erhält keine zusätzliche Vergütung für 5300 geleistete Überstunden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier bestätigt.

Als Edgar Meyer im Juli 2004 in Ruhestand ging, standen bei ihm 5300 Überstunden zu Buche, angehäuft seit 1990, als er die Leitung des Finanzcontrollings im Trierer Rathaus übernommen hatte. Ein Freizeitausgleich war nicht mehr möglich. Oberbürgermeister Helmut Schröer wollte seinem treuen Finanzstrategen den Abschied von der Stadtverwaltung mit 100 000 Euro brutto aus der Stadtkasse versüßen. 50 000 Euro flossen 2004; die zweite Rate sollte im Jahr darauf folgen. Schröer und Meyer hatten die Rechnung ohne die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier gemacht. Die ADD beanstandete die Zahlung, der Ex-Mitarbeiter musste 2005 das erhaltene Geld zurückzahlen. Meyer wollte das nicht hinnehmen. Mit der Begründung, die Überstunden seien aus terminlich dringenden tagesaktuellen Einzelangelegenheiten aufgelaufen, klagte er beim Verwaltungsgericht Trier und erlitt eine Abfuhr, die nun vom OVG bestätigt wurde. Die Koblenzer Richter erklärten, der Dienstherr dürfe Mehrarbeit nur wegen unvorhersehbarer Umstände ausnahmsweise anordnen."Absehbare Aufgaben"

Bei Meyers Überstunden habe es sich aber um "absehbare und längerfristige Aufgaben" (wie die Realisierung der Landesgartenschau 2004 und des Trierer Wissenschaftsparks Petrisberg) gehandelt. Die Überstunden seien deshalb eine für Beamte verpflichtende Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit gewesen, die nicht vergütungsfähig sei. Dabei bleibt es nun: Gegen das Urteil des OVG (Aktenzeichen: 2 A 10071.07.OVG) sind keine Rechtsmittel mehr zulässig. Wie Edgar Meyer die Koblenzer Entscheidung bewertet, war nicht zu erfahren. Der ehemalige Kämmerer war gestern nicht erreichbar.

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