Kein Verstoß gegen EU-Recht

BRÜSSEL/TRIER. (wie) Das Gebietsmonopol der deutschen Schornsteinfeger verletzt nicht das europäische Wettbewerbsrecht. Das teilte die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission dem Trierer Europa-Abgeordneten Werner Langen (CDU) mit.

Das Schornsteinfeger-Monopol schließe zwar Wettbewerb aus. Die europäischen Wettbewerbsregeln würden jedoch nur dann Wettbewerbsbeschränkungen verbieten, wenn sich diese auf den Handel innerhalb der EU auswirkten. Das sei bei den Schornsteinfegern nicht der Fall, teilte Langen mit. Daher bestehe keine Veranlassung das Monopol der Schornsteinfeger zu verbieten. Unabhängig davon prüfe die Generaldirektion Binnenmarkt, ob das Gebietsmonopol gegen die EU-Niederlassungs- oder die EU-Dienstleistungsfreiheit verstoße. Ein Ergebnis liegt laut Langen noch nicht vor.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort