Keine Chance

KOBLENZ/TRIER. (DiL) Auch im zweiten Durchgang hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz das Ansinnen der Vereinigten Hospitien abgelehnt, als kirchliche Stiftung anerkannt zu werden.

Seit 1998 schwelt der Streit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Trierer Stiftung. Entzündet hatte er sich an der Frage nach den Rechten der Personalvertretung. Die Geschäftsführung der Hospitien wollte den Personalrat mit Hinweis auf den kirchlichen Charakter der Stiftung in seinen Möglichkeiten einschränken. Nun dürfte aller Prozessierlust zum Trotz endgültig die Entscheidung gefallen sein. Das Koblenzer OVG bestätigte gestern seine bereits vor zwei Jahren geäußerte Rechtsauffassung, die Stiftung sei eine staatliche Einrichtung. Die Hospitien waren dagegen beim Bundesgerichtshof vorgegangen und hatten eine Neuverhandlung aus formalen Gründen erzwungen. In der Sache konnten sich die Rechtsvertreter der Stiftung bislang in keiner höheren Instanz durchsetzen. Bislang liegen die schriftlichen Urteilsgründe nicht vor. Mit einer Veröffentlichung ist in gut einer Woche zu rechnen.

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