Keine "Schlafkammer"

TRIER. (sey) Der Präsident des Trierer Landgerichts, Wolfgang Krämer, hat die Bezeichnung "Schlafkammer" für die wegen der vorzeitigen Freilassung von vier mutmaßlichen Geiselgangstern in Verruf geratene Dritte Große Strafkammer zurückgewiesen.

Die "Geiselnehmer-Affäre" sorgt weiter für Schlagzeilen. Steindes Anstoßes diesmal: eine Überschrift im TV . Unter demTitel "Trierer Schlafkammer drohen Sanktionen" hatte unsereZeitung am Dienstag über ein Disziplinarverfahren gegen zwei derdrei Richter berichtet. Über den Begriff "Schlafkammer", dernicht nur in Trierer Juristenkreisen kursiert, regt sichLandgerichtspräsident Wolfgang Krämer besonders auf. "Dasentspricht nicht den Tatsachen und ist eine unhaltbare, durchnichts gerechtfertigte Verunglimpfung der Personen und der Arbeitder betroffenen Richter", nahm Krämer am Donnerstag seineKollegen in Schutz. Die Mitglieder der Dritten Großen Strafkammerseien sogar "äußerst zuverlässige und fleißige Richter", die seitvielen Jahren ein hohes Arbeitspensum ohne Beanstandungenerledigten. 2002 hat die Kammer laut Krämer sogarüberdurchschnittlich viele Verfahren erfolgreich zum Abschlussgebracht. Weil die Dritte Große Strafkammer nicht rechtzeitig das Hauptverfahren eröffnet hatte, waren im Dezember vier mutmaßliche Kriminelle auf freien Fuß gesetzt worden. Gegen den Vorsitzenden Richter und seine Stellvertreterin hat Landgerichtspräsident Krämer mittlerweile ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

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