Kind missbraucht: Bewährungsstrafe

TRIER/BERNKASTEL-KUES. (mic) Ein 50-jähriger Mann aus einem kleinen Ort bei Bernkastel-Kues ist von der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier als Jugendschutzkammer zu zweimal eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er einen heute 14 Jahre alten Jungen in 15 Fällen sexuell missbraucht haben soll.

Zwischen Februar und November 2002 soll er vor dem Kind onaniert und sich an ihm vergriffen haben. Dafür zahlte er dem Jungen dreistellige Geldbeträge. Weil der Mann während der Taten in einem weiteren Prozess wegen Betruges verurteilt wurde, musste das Gericht die Doppelstrafe verhängen: für die Zeit vor und nach diesem Urteil. Die Jugendkammer tagt als Jugendschutzkammer, wenn Erwachsene Straftaten begangen haben, durch die ein Kind verletzt oder gefährdet wurde. In der Regel sind die Sitzungen dann nicht-öffentlich.

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