Kinderschänderring: Drei weitere Opfer

Saarbrücken. (mju/dpa) Neue Erkenntnisse im Fall Pascal: Drei weitere Kinder, zwei Mädchen und ein Junge, sind möglicherweise ebenfalls von dem Kinderschänderring, dem die Polizei auf die Spur gekommen ist, missbraucht worden.

Dem Jugendamt beim Stadtverband Saarbrücken liegen Hinweise vor, dass es drei weitere Missbrauchsfälle gibt. Das bestätigte Pressesprecher Stefan Kiefer der "Saarbrücker Zeitung". In einem Fall handele es sich um ein Pflegekind, bei zwei Kindern sei die "Jugendhilfe zeitweise eingeschaltet" gewesen. Die drei Kinder seien jetzt aus den Familien genommen worden. Die Polizei hatte bereits letzte Woche mitgeteilt, sie gehe davon aus, dass noch "mehrere Kinder" betroffen seien. Die Ermittler vermuten, dass der seit dem 30. September 2001 vermisste Pascal Zimmer von dem Kinderschänderring schwer sexuell missbraucht und umgebracht worden ist. Nach seiner Leiche werde in den nächsten Tagen in einer Sandgrube bei Schöneck wieder gesucht. Hauptdrahtzieherin des Kinderschänderringes soll die inhaftierte Ex-Wirtin (50) der früheren Burbacher "Tosa-Klause" sein. Sie steht im Verdacht, auch einen ihr vom Jugendamt anvertrauten Pflegesohn an Freier verkauft zu haben. Die saarländische Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat unterdessen dem Stadtverband ein Ultimatum gestellt. Sie fordert bis zum 15. März einen Bericht, wie das Jugendamt auf Hinweise zu Verwahrlosung und Misshandlung dieses Kindes reagiert habe. Unterdessen hat der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) angekündigt, er wolle unbegrenzte Haft für Kinderschänder und Vergewaltiger erreichen. Müllers Vorschlag, über eine Zwangskastration besonders gefährlicher Sexualstraftäter zu diskutieren, stieß bei SPD, Grünen und FDP auf Entsetzen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte der "Bild"- Zeitung: "Eine Zwangskastration ist mit dem Grundgesetz kaum zu vereinbaren." Der Aggressionstrieb der Täter könne so sogar noch verstärkt werden. Müller hatte gefordert, über Zwangskastration nachzudenken, wenn nicht sicher sei, dass ein Täter nach der Haftentlassung nicht wieder straffällig werde. Gestern kündigte Müller überdies an, das Polizeirecht im Saarland zu ergänzen und Täter nur noch aus dem Gefängnis zu entlassen, wenn Wiederholungstaten beispielsweise durch eine freiwillige Kastration ausgeschlossen werden. Sollte ein ähnlicher Gesetzesantrag der unionsgeführten Länder im Bundesrat scheitern, wolle das Saarland dies im Alleingang erreichen.

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