Knopfdruck statt Kreuzchen

Am kommenden Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht über den umstrittenen Einsatz von "Wahlcomputern" verhandeln und dazu voraussichtlich Anfang Januar ein Urteil sprechen, das wegweisend für die Bundestagswahl 2009 sein dürfte. Denn die Entscheidung könnte den flächendeckenden Einsatz der Geräte möglich machen.

Berlin. Die Bilder aus dem Jahr 2000 sind noch gut in Erinnerung: Amerikanische Wahlhelfer, die minutenlang Lochkarten hochhalten, um herauszufinden, für wen die Stimme abgegeben wurde. Völlig veraltete Wahlmaschinen sorgten damals für Chaos bei den US-Präsidentschaftswahlen. In Deutschland ist das kaum möglich, gewählt wird immer noch mit Stift und Stimmzettel, jedenfalls in den meisten Wahllokalen. Doch wie lange noch?

Bei der vorliegenden Wahlprüfungsbeschwerde, die in Karlsruhe verhandelt wird, geht es um die Verwendung der Geräte bei der vorigen Bundestagswahl. Von den 62 Millionen Wahlberechtigten stimmten damals schon zwei Millionen elektronisch ab: In rund 2000 Wahllokalen in Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

Ein solcher Automat hat ein Tastenfeld, das einen Stimmzettel darstellt und über das der Wähler seine Stimme abgibt. Der Computer speichert die Angaben und wertet sie aus. Die Wahlergebnisse können vom Wahlleiter abgelesen und ausgedruckt werden. Die Befürworter des Votums per Knopfdruck loben die schnelle Auszählung und geringere Kosten. Die Beschwerdeführer fordern hingegen eine Wiederholung in den Wahlkreisen, in denen die Computer eingesetzt wurden. Zu Begründung heißt es, die verfassungsrechtlich gewährten Wahlgrundsätze seien verletzt worden. Die Wähler könnten nicht mehr überprüfen, ob ihre Stimmen tatsächlich und unverändert registriert würden.

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags, Thomas Strobl (CDU), teilt indes die Kritik nicht: "Dies Geräte haben ein hohes Maß an Akzeptanz sowohl bei den Wählern als auch bei den Wahlvorständen gefunden." Ähnlich sieht es auch das Bundesinnenministerium. Da kein einziger Fall eines Manipulationsversuches bekannt geworden sei und die Computer stets fehlerfrei gearbeitet hätten, seien "Wahlen mit diesen Geräten als sicher anzusehen", sagte Strobl unserer Zeitung. Dass das Gericht die Bundestagswahl für (wenn auch nur teilweise) ungültig erklären wird, gilt als unwahrscheinlich. Aber es wird eine klare Aussage erwartet, ob Wahlautomaten mit der Verfassung in Einklang stehen. Laut Strobl wird nach dem Urteilsspruch Anfang Januar Klarheit herrschen, ob und in welchem Umfang Computer bei der Bundestagswahl 2009 eingesetzt werden können.

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