Kommunalpolitiker akzeptiert Strafe

TRIER. (wie/DiL) Die Trierer Justiz kann zwei Mammut-Prozesse abhaken: Der 70-jährige Kommunalpolitiker aus Bad Kreuznach, den das Landgericht im Mai wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkelin verurteilt hatte, hat seine Revision zurückgezogen. Im Fall des KFZ-Sachverständigen, der wegen vorsätzlich verursachter Unfälle verurteilt worden war, wies der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten zurück.

Er hat lange für seine Unschuld gekämpft, nun hat er die Strafe akzeptiert: Der ehemalige zweite Beigeordnete des Kreises Bad Kreuznach, Franz Enders, der vom Landgericht Trier zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkeltochter verurteilt worden war, zog die Revision gegen das Urteil zurück. Zuvor hatte ihn auch schon das Amtsgericht Bitburg nach einem mehrmonatigen Prozess zu einer Haft von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Dagegen war der weiterhin in der Kommunalpolitik aktive Rentner in Berufung gegangen. Das Trierer Landgericht bestätigte das Bitburger Urteil, ging jedoch im Strafmaß nach unten. Die Richter befanden Enders schuldig, im Januar 2001 seine damals elfjährige Enkeltochter, die in der Eifel wohnt, bei einem Besuch sexuell berührt zu haben. Der Großvater bestritt die Tat bis zuletzt, der Prozess glich zeitweise einer familiären Schlammschlacht. Fast zwei Jahre musste sich das Landgericht vom Herbst 2003 bis zum Sommer 2005 mit dem 44-jährigen Stefan B. beschäftigen. 79 Verhandlungstage waren erforderlich, um alle Details einer unglaublichen Unfallserie aufzuklären, in deren Verlauf der gelernte KFZ-Gutachter auf Trierer Straßen immer wieder absichtlich Zusammenstöße provoziert und seine Unfallgegner und deren Versicherungen anschließend mit unberechtigten Schadenersatzforderungen geprellt hatte. B., der sich mit intensiver Aktenkenntnis und unter Nutzung aller prozessualen Möglichkeiten gegen die Verurteilung zur Wehr gesetzt hatte, legte postwendend Revision gegen das Trierer Urteil ein. Doch der Bundesgerichtshof verwarf nun seinen Einspruch und beließ es bei der vom Landgericht verhängten Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

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