Korrekte Wahlzettel

MAINZ. (win) Die gefalzten Stimmzettel bei der Landtagswahl im März hat den Wahlausgang nicht unzulässig beeinflusst Zu diesem Ergebnis kommt der Wahlprüfungsausschuss des Landtags nach der Prüfung entsprechender Eingaben der Partei "Die Grauen" und 15 Wahlberechtigter.

Insgesamt 18 Wahlbeanstandungen hat der Prüfungsausschuss unter Vorsitz des Abgeordneten Carsten Pörksen als unbegründet zurückgewiesen. In 16 Eingaben wurden die gefalzten Stimmzettel moniert. Es habe die Gefahr bestanden, die Parteien ab Listenplatz zehn zu übersehen, so die Kritik. Dadurch seien die betroffenen Parteien benachteiligt und die Grundsätze der freien und gleichen Wahl verletzt worden. Laut Wahlprüfungsausschuss ist jedoch der aus praktischen Gründen gefaltete Stimmzettel den Wähler aus anderen Urnengängen bekannt. Der Ausschuss geht davon aus, dass der Wähler den Stimmzettel, der zudem am Eingang des Wahllokals als Muster ausgehängt ist, gründlich studiert. Von einer unzulässigen Beeinflussung oder zielgerichteten Irreführung könne kein Rede sei, stellen die Wahlprüfer fest und verweisen auf vergleichbare Fälle bei der Bundestagswahl. Auch die Beanstandung der vom Innenministerium zugelassenen elektronischen Wahlgeräte wurde verworfen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort