Land kappt Zuschuss

MAINZ. Altersteilzeit von Landesbeamten soll in Rheinland-Pfalz nicht mehr aus Steuergeldern subventioniert werden. Im Gegenzug macht das Land einen späteren Ruhestand attraktiv: Wer über 65 hinaus arbeitet, erhält einen Zuschlag von acht Prozent des Grundgehalts. Das bedeutet ein Monatsgehalt mehr im Jahr.

Der heftige Protest aus den Reihen der Staatsdiener ist zwar programmiert, doch auf Vorschlag von Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) hat das Mainzer Kabinett eine Neuregelung der Altersteilzeit für Beamte mit deutlich verschlechterten Konditionen gebilligt. Sie soll im Frühjahr 2007 vom Landtag beschlossen werden. Durch die Kürzung von steuerfreien Zuschüssen oder längere Arbeitszeiten will der Minister die Altersteilzeit für das Land zum kostenneutralen Faktor machen. Beamten, die weniger arbeiten oder früher in den Ruhestand wechseln möchten, können dies weiterhin, jedoch nicht mehr auf Kosten des Steuerzahlers. Die neuen Altersteilzeitmodelle sollen laut Deubel die Landeskasse nicht mehr kosten als eine reguläre Pensionierung mit 65 Jahren. Die alte Regelung wurde im Mai für neue Anträge ausgesetzt. Bislang verursacht eine Altersteilzeit je Fall nach Modellrechnungen rund das 1,65-fache Jahresgehalt an Zusatzkosten für das Land. Welche konkrete Summe durch die neuen Vorgaben eingespart werden, ist nach Deubels Angaben nicht zu beziffern. Rund jeder zweite Beamte über 55 Jahren nahm bisher Altersteilzeit in Anspruch: 8500 von knapp 16 400 Berechtigten. Eines der beiden neuen Modelle sieht vor, dass die Beamten freiwillig bis 68 arbeiten und dafür zu der Hälfte ihres Grundgehaltes einen steuerfreien Zuschlag von 20 Prozent erhalten. Damit verschlechtern sie sich mit einem Nettogehalt von 80 bis 85 Prozent nicht gegenüber der bisherigen Regelung, müssen jedoch bei Teilzeit drei Jahre und im Blockmodell eineinhalb Jahr länger arbeiten. Wahl bleibt zwischen Blockmodell und Teilzeit

Wer dagegen weiterhin in der Altersteilzeit seine Dienstzeit mit 65 beenden möchte, erhält nur noch zehn Prozent steuerfreien Zuschlag, so dass sich sein Nettogehalt auf rund 70 Prozent reduziert. Nach wie vor bleibt die Wahl zwischen Blockmodell (je zur Hälfte Arbeitsphase mit voller Stundenzahl und Freistellungsphase) oder Teilzeit über den gesamten Zeitraum. Für Berufsgruppen mit Pensionsgrenzen unter 65 (Polizei, Justizvollzugsbeamte) sollen Sonderregelungen gelten. Die Zuschläge für Beamte, die freiwillig bis 68 arbeiten, rechtfertigte Deubel mit den finanziellen Vorteilen für das Land durch die längere Dienstzeit. Allerdings wird nach seinen Angaben die beschlossene stufenweise Erhöhung des allgemeinen Rentenalters auf 67 mittelfristig auch analog zu einer verlängerten Lebensarbeitszeit bei den Beamten führen.

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