Lotto-Einstieg des Landes wankt

Mainz. (win) Im Streit um die Übernahme von Lotto Rheinland-Pfalz hat das Land einen weiteren Rückschlag kassiert: Es scheiterte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit seinem Antrag auf Rechtschutz gegen eine Verfügung des Bundeskartellamtes.

Das Amt hatte dem Land aus Wettbewerbsgründen untersagt, 51 Prozent der bislang von den regionalen Sportbünden gehaltenen Lottogesellschaft zu übernehmen. Die Wettbewerbshüter fürchten, dass sich durch den Einstieg bei Lotto eine bereits marktbeherrschende Stellung weiter verstärkt. Das Land argumentiert, mit seinem Einstieg bei Lotto den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Bekämpfung der Spielsucht nachzukommen. Dagegen verweisen die OLG-Richter darauf, dass diese Ziele auch durch strenge Auflagen und konsequente Kontrolle des Glücksspielbetriebs zu erreichen sind. Das Land kündigte Beschwerde beim Bundesgerichtshof an. Laut Lottochef Hans-Peter Schössler ist über den Einstieg noch nichts entschieden, weil aus dem OLG-Beschluss keine Rückschlüsse auf das noch ausstehende Hauptsacheverfahren zu ziehen seien.

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