Mädchen in der Internetfalle

TRIER/LUDWIGSHAFEN. Eindeutig sind die Internetseiten zwar, aber strafrechtlich ist den Anbietern von Kinder-Fotos in aufreizenden Posen nichts zu wollen. Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) kann lediglich Bußgelder verhängen. Auch einen Anbieter aus Trier hatte sie im Visier.

Eine 14-Jährige posiert in Lederkleidern vor der Kamera, gibt sich aufreizend. Eine 15-Jährige lässt sich fast nackt abbilden, mit einem Stofftier in der Hand. Bilder mit eindeutigen Absichten. Ein Trierer stellte sie bis vor einem Jahr ins Internet. Auf kleinen Vorschaubildern konnten die Besucher der Seite die Mädchen angaffen, wer mehr sehen wollte musste bezahlen. Die LMK schritt ein. Die Bilder richteten sich eindeutig an Pädophile. Dem Privatmann aus Trier, der mit den Fotos der 14- bis 16-jährigen Mädchen Geld verdienen wollte, wurde ein Bußgeld angedroht. Daraufhin nahm er die Seiten vom Netz. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingestellt. Andernfalls hätte ihm Bußgeld zwischen 9000 und 12 000 Euro gedroht. Die LMK geht seit einiger Zeit rigoros gegen Anbieter solcher Schmuddelseiten vor. "Da werden keine harmlosen Kinder-Urlaubsfotos gezeigt, das grenzt schon an Pornografie", sagt LMK-Sprecher Joachim Kind. Die Kinder und Jugendlichen würden auf diesen Seiten in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" dargestellt. Doch strafrechtlich sei gegen die Anbieter dieser Seiten kaum etwas zu machen, sagt Kind.Neues Jugendschutzgesetz ermöglicht Bußgelder

Zwar richte sich das Angebot eindeutig an Pädophile, doch rechtlich gesehen handele es sich nicht um Kinderpornografie. Daher kann die LMK nur Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Lassen sich die Anbieter durch die Androhung einer Geldbuße einschüchtern und nehmen die Seite vom Netz, ist die Sache für die Medienwächter damit erledigt. Falls nicht, kassieren sie das Geld. Wie bei einem Mann aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz. Er betreibt mehrere kommerzielle Internetseiten, auf denen er in Vorschaubildern und in kostenpflichtigen Mitgliederbereichen zahlreiche so genannte Posenfotos von Minderjährigen eingerichtet hat. Die Mädchen hätten alle in knapper Bekleidung vor der Kamera posieren müssen, sagt Kind. Auch hier urteilte die LMK: In seiner Gesamttendenz richtet sich das Angebot an Nutzer mit pädophilen Neigungen. 9000 Euro musste der Mann, der vorher schon auffällig geworden war, an die Landeszentrale zahlen. Auch im vorigen Jahr musste ein Anbieter einer solchen Seite 12 000 Euro Bußgeld zahlen. Oft würden die Kinder mit dem falschen Versprechen eines Model-Vertrags vor die Kameras gelockt. Innerhalb von zwei Jahren hat die LMK fünf solcher Fälle aufgedeckt. Nach dem im April 2003 in Kraft getretenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag können alle neuen Medien, also auch Internet-Seiten, auf den Index gesetzt und gesperrt werden. Erweitert und verschärft wurden mit dem Staatsvertrag außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornographischem Material zu verwehren.

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